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Landeshauptstadt: Neuer Ärger um Golmer Straße

Golm - In dem sich verschärfenden Konflikt um die Tieferlegung der Reiherbergstraße in Golm wird nun auch Sprachakrobatik betrieben: Auf ihrer Novembersitzung waren die Stadtverordneten noch dem Wunsch der Anwohner gefolgt und entschieden, die bisherige Neigung der Reiherbergstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke „weitestgehend“ beizubehalten. Nun aber erklärt die Bauverwaltung in einer Mitteilungsvorlage an die Stadtverordneten lapidar: Die ursprüngliche Neigung der Straße werde im Zuge der Bauarbeiten ohnehin „weitestgehend“ beibehalten, denn von der 190 Meter langen Baustrecke seien nur 70 Meter „von der konkreten Tieferlegung betroffen“.

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Golm - In dem sich verschärfenden Konflikt um die Tieferlegung der Reiherbergstraße in Golm wird nun auch Sprachakrobatik betrieben: Auf ihrer Novembersitzung waren die Stadtverordneten noch dem Wunsch der Anwohner gefolgt und entschieden, die bisherige Neigung der Reiherbergstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke „weitestgehend“ beizubehalten. Nun aber erklärt die Bauverwaltung in einer Mitteilungsvorlage an die Stadtverordneten lapidar: Die ursprüngliche Neigung der Straße werde im Zuge der Bauarbeiten ohnehin „weitestgehend“ beibehalten, denn von der 190 Meter langen Baustrecke seien nur 70 Meter „von der konkreten Tieferlegung betroffen“. Offenbar versucht das Baudezernat jetzt auf diese Weise, die erfolgte Tieferlegung der Straße mit dem jüngsten Stadtverordnetenbeschluss in Einklang zu bringen.

Zugleich verwies ein Stadtsprecher darauf, es werde derzeit „so flexibel gebaut, dass die ursprüngliche Höhe der Unterführung“ jederzeit hergestellt werden könne. Die Stadt sei aber verpflichtet, eine Höhe von 4,50 Meter vorzusehen.

Die Stadtverordneten hatten auch entschieden, „die bisher unterlassene formale Anhörung der Anlieger“ unverzüglich durchzuführen. Weil seit diesem Beschluss von Anfang November noch keine Anhörung erfolgte und stattdessen auf der Baustelle bereits Bordsteine verlegt wurden, hatten Golmer Bürger wie berichtet Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) eingereicht. Die Bauverwaltung verteidigt indes ihr Vorgehen. Denn die förmliche Beteiligung der Anlieger könne erst durchgeführt werden, wenn eine „verlässliche Planung mit der dazugehörigen detaillierten Kostenberechnung“ für das Bauprogramm vorliege. Dies sei noch nicht der Fall.HC

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