Landeshauptstadt: Neuer Rechtsstreit um Uferweg Normenkontrolle gegen Veränderungssperre
Babelsberg - Im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee gehen Teile der Anrainer wieder in die Offensive. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe seine Kanzlei ein Normenkontrollverfahren gegen die Veränderungssperre für das Seeufer und das Vorkaufsrecht von Seegrundstücken für die Stadt angestrengt, sagte Rechtsanwalt Reiner Geulen gestern auf PNN-Anfrage.
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Babelsberg - Im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee gehen Teile der Anrainer wieder in die Offensive. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe seine Kanzlei ein Normenkontrollverfahren gegen die Veränderungssperre für das Seeufer und das Vorkaufsrecht von Seegrundstücken für die Stadt angestrengt, sagte Rechtsanwalt Reiner Geulen gestern auf PNN-Anfrage. Wie berichtet, hatten die Stadtverordneten Ende Mai sowohl die Veränderungssperre als auch das Vorkaufsrecht beschlossen. Sie reagierten damit auf die Entscheidung des OVG, das am gleichen Tag den Bebauungsplan für das Seeufer im Sinne der Anrainer kassiert hatte.
Beide Beschlüsse seien aus seiner Sicht unzulässig, sagte Geulen, der mehrere Seeanrainer vertritt. Vor dem Inkraftsetzen des B-Plans habe die Stadt bereits eine Veränderungssperre erlassen und diese einmal verlängert. Der B-Plan habe abermals eine Veränderungssperre beinhaltet. Diese gelte formaljuristisch sogar noch, da die Aufhebung des B-Plans durch das OVG noch nicht rechtskräftig sei. Somit sei die Veränderungssperre dreimal verlängert worden. „Das Gesetz erlaubt aber nur eine Verlängerung“, sagte Geulen. Ein Vorkaufsrecht könne der Stadt zudem nur nach der Bürgerbeteiligung am neuen B-Plan eingeräumt werden – bis jetzt gebe es aber noch nicht mal einen neuen Entwurf.
Unterdessen überreichte die Bürgerinitiative „Griebnitzsee für alle“ gestern Nachmittag 4000 Unterschriften für ein freies Griebnitzseeufer an Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD). pee
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