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Landeshauptstadt: Nicht alle profitieren vom Vergabegesetz

Trotz der neuen gesetzlichen Regelung erhalten in Potsdam nicht alle Arbeitnehmer, die kommunale Aufgaben erfüllen, einen Mindestlohn. Ein Reinigungsbetrieb, den der Kommunale Immobilien Service (KIS) unter Vertrag habe, weigere sich, seinen Mitarbeitern Tariflohn zu zahlen, sagte Stadtkämmerer Burkhard Exner (SPD) am Mittwoch vor den Stadtverordneten.

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Trotz der neuen gesetzlichen Regelung erhalten in Potsdam nicht alle Arbeitnehmer, die kommunale Aufgaben erfüllen, einen Mindestlohn. Ein Reinigungsbetrieb, den der Kommunale Immobilien Service (KIS) unter Vertrag habe, weigere sich, seinen Mitarbeitern Tariflohn zu zahlen, sagte Stadtkämmerer Burkhard Exner (SPD) am Mittwoch vor den Stadtverordneten. Das seit 1. Januar 2012 geltende Brandenburger Vergabegesetz schreibt vor, dass Kommunen Aufträge nur an Firmen vergeben dürfen, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von acht Euro brutto pro Stunde bezahlen. Diese Regelung gelte aber nur für Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden – auch, wenn die Ausschreibung vorher begonnen habe, so Exner. Die betreffende Firma könne daher nicht dazu gezwungen werden, Mindestlohn zu zahlen. Die Stadt erwäge daher, den Vertrag nicht mehr zu verlängern. Die anderen vier Firmen, die der KIS unter Vertrag habe, hätten sich hingegen kooperativ gezeigt, sagte Exner. wik

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