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Landeshauptstadt: NICHTRAUCHER-GESETZ

Noch müssen keine Bußgelder gezahlt werden: Doch wer ab dem 1. Juli das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit – so heißt es – missachtet, muss Bußgelder zahlen.

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Noch müssen keine Bußgelder gezahlt werden: Doch wer ab dem 1. Juli das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit – so heißt es – missachtet, muss Bußgelder zahlen. Bei Rauchern liegt die Strafe zwischen 5 und 100 Euro, Kneiper zahlen bei Verstößen bis zu 1000 Euro. Allerdings gibt es Ausnahmen: Das Rauchverbot gilt laut Gesetz „nicht in Nebenräumen von Hotels, Gaststätten und Kultureinrichtungen“. Raucher-Rückzugsräume müssen danach „baulich“ von anderen Zimmern so getrennt sein, dass kein „ständiger Luftaustausch“ besteht. Diese Ausnahme gilt laut Gesetz aber nicht für Diskotheken. Allerdings kann das Landesgesundheitsamt weitere Ausnahmen zulassen, soweit sicher sei, „dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.“ HK

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