Landeshauptstadt: Niemeyer-Bad: Stadt weist Kritik zurück Neffe des Architekten wird in Potsdam
den Bau persönlich überwachen
Stand:
den Bau persönlich überwachen „Der Vorwurf einer fragwürdigen Direktvergabe an den weltberühmten brasilianischen Architekten Oscar Niemeyer ist nicht nachzuvollziehen“, sagte Potsdams Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Elke von Kuick-Frenz gestern zum Auftrag für den Freizeitbad-Entwurf am Brauhausberg. Die freihändige Vergabe war insbesondere von der brandenburgischen Architektenkammer sowie von der Ingenieurkammer kritisiert worden. Eine fünfköpfige „Findungskommission“ war laut Stadtwerke-Chef Peter Paffhausen am 6. Oktober 2004 zu dem Vorschlag gelangt, den 97-jährigen brasilianischen Architekten mit dem Bad-Entwurf zu beauftragen. Oberbürgermeister Jann Jakobs stellte am 10. November, nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine entsprechende Anfrage an Niemeyer und erhielt am 17. November ein positives Signal aus Brasilien. Paffhausen unterzeichnete die Verträge mit Niemeyer am 18. Januar 2005 in Rio de Janeiro. Danach muss der Architekt bis zum 15. März den Vorentwurf liefern. Niemeyers Neffe, Jodo Niemeyer, der seit über 30 Jahren mit seinem Onkel intensiv zusammenarbeitet, wird die Planungen und den Baufortschritt in Potsdam persönlich überwachen. Der Findungskommission gehörten Beigeordnete Elona Müller, der jetzige Werkleiter des Kommunalen Immobilienservice Norbert John, Peter Paffhausen, der Generaldirektor der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten Hartmut Dorgerloh und Thomas Wolfgang Gaehtgens vom Deutsch-Französischen Kunsthistorischen Institut Paris an. Wie Paffhausen informierte, habe er zuvor von einer „renommierte Sozietät“ einen Kriterienkatalog erarbeiten lassen. Insgesamt seien die Daten von 22 Architekten, die allesamt Pritzker-Preisträger sind, ausgewertet worden. Paffhausen: „Dabei wurde Oscar Niemeyer als der Einzige identifiziert, der die vorgegebenen Anforderungen optimal erfüllt.“ Die Verträge basieren laut Paffhausen auf den für solche Aufträge üblichen Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Stadtwerke hätten ihr besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass an Oscar Niemeyer entsprechend der HOAI nur die Leistungsphasen 1 bis 3 bis zur Entwurfsplanung vergeben wurden, um die Folgeplanungen europaweit ausschreiben zu können. „Die Direktvergabe nach Paragraf 5 der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen ist die Ausnahme, aber sie ist rechtmäßig“, so von Kuick-Frenz. Und der eigens hinzugezogene Rechts- und Vergabeexperte Prof. Dr. Mathias Dombert bestätigt: „Sowohl die Stadt Potsdam als auch die Stadtwerke haben die vergaberechtlichen Anforderungen beachtet.“
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: