Landeshauptstadt: Noch Fragen zu Abriss von Knobelsdorff-Dachstuhl
Denkmalpflegerin wies Instandsetzung an / Battis-Bericht und Stefan Ludes verweisen auf Baugenehmigung
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Innenstadt - Neue Verwirrungen um den Abriss des Knobelsdorff-Dachstuhles in der Schlossstraße 12 und den Darstellungen zu dieser Problematik im Battis-Bericht: Im Bericht des Universitäts-Professors Ulrich Battis über die Arbeit der Unteren Denkmalschutz- und der Unteren Bauaufsichtsbehörde heißt es, der Bauherr habe „den Abriss des Dachstuhls beantragt und die UDSB“ (Untere Denkmalschutzbehörde - die Red.) habe „dem Antrag auch ohne Einschränkungen zugestimmt“. Es sei zu vermuten, „dass die UDSB bei der Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren übersehen hat, dass auch der Abriss des Dachstuhls Gegenstand des Bauantrages ist“, so der Battis-Bericht. Der Bauherr habe den Dachstuhl deshalb „in Übereinstimmung mit der ihm erteilten Baugenehmigung abgerissen“.
Den PNN liegen nun Dokumente vor, wonach die Untere Denkmalschutzbehörde keineswegs einen Abriss der Dachkonstruktion des 1751 nach Entwürfen von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff errichteten bürgerlichen Wohnhauses gestattete. Wie aus der durch die damalige Gebietsdenkmalpflegerin Johanna Neuperdt verfassten Denkmalrechtlichen Stellungnahme vom 17. September 2003 (Aktenzeichen: 01402-03-03) hervorgeht, wurde der Bauherr angewiesen: „Die Instandsetzung der Dachkonstruktion und der Deckenbalken darf nur auf der Grundlage einer denkmalrechtlich erlaubten Planung durchgeführt werden.“ Diese Formulierung findet sich auch in einer zweiten Stellungnahme Johanna Neuperdts vom 19. Mai 2004 (Aktenzeichen: 01290-04-03). Ebenfalls wurde ein Nebengebäude auf dem Hof der Schlossstraße 12 abgerissen und durch einen zweigeschossigen Neubau ersetzt, obwohl die Untere Denkmalschutzbehörde dies ausdrücklich untersagte. In der Denkmalrechtlichen Stellungnahme von Neuperdt vom 30. August 2004 (Aktenzeichen: 02112-04-03) heißt es: „Die beantragte Baumaßnahme ,Errichtung eines nicht unterkellerten, zweigeschossigen Bürohauses auf den Hof’ des denkmalgeschützten Grundstückes Schlossstraße 12 ist denkmalrechtlich nicht erlaubnisfähig.“
Unklar ist, wie es parallel zu den Stellungnahmen der Unteren Denkmalschutzbehörde zu einer Baugenehmigung mit bearbeitetem Abrissantrag kommen konnte. Auf diese verwies der Bauherr, Architekt Stefan Ludes, gestern gegenüber den PNN: „Wir haben eine unterzeichnete Baugenehmigung mit geprüften Abrissantrag.“ Ludes zufolge habe der Knobelsdorff-Dachstuhl Kriegsschäden und „Überformungen“ aus DDR-Zeit erlitten. „Er war in der Original-Substanz nicht zu erhalten“, sagte Stefan Ludes. Und weiter: „Wir haben nichts Widerrechtliches getan.“ Guido Berg
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