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Aus dem GERICHTSSAAL: Noch-Gattin mit Tendenz zur Belastung? Gericht will nach den Plädoyers weitere Zeugen

„Als Ehefrau des Angeklagten steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu“, belehrt Amtsrichter Francois Eckardt die Zeugin. Da Irina I.

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„Als Ehefrau des Angeklagten steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu“, belehrt Amtsrichter Francois Eckardt die Zeugin. Da Irina I.* (53) im Prozess gegen ihren Noch-Gatten als Nebenklägerin auftritt, ist klar, dass sie aussagen möchte. Die Litauerin macht aus ihrem Herzen keine Mördergrube. Dramatisch schildert sie, wie sie am Abend des 20. Januar von Igor I.* (51) in der Drewitzer Wohnung eines gemeinsamen Freundes mindestens drei wuchtige Faustschläge ins Gesicht und auf den Kopf erhielt, danach zwei Tage heftige Schmerzen litt. „Er hat schon einmal jemanden mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Allerdings ist er vom Landgericht freigesprochen worden“, erzählt die Putzfrau. Aus Angst vor Igor I. und in der Gewissheit, er würde seinen Hals auch dieses Mal aus der Schlinge ziehen, habe sie sich ihre Hämatome im Gesicht und an der Schulter nicht ärztlich attestieren lassen, auch keine Anzeige erstattet. „Igor sagte mir, ich sei ein Nichts. Mir würde sowieso keiner glauben“, so Irina I., die ihren Auftritt vor Gericht sichtlich genießt. „Als mein so genannter Ehemann damals wegen versuchten Totschlags in U-Haft saß, hat er mich aufgefordert, zu seinen Gunsten falsch auszusagen. Und seit ich mich von ihm getrennt habe, bedroht er mich und meine Tochter am Telefon damit, dass er uns umlegen werde.“ Der Verteidiger argwöhnt, Irina I. wolle seinen Mandanten zu Unrecht belasten. Er erinnert sich an das Totschlagsverfahren im November 2005, in dem er Igor I. ebenfalls vertrat und die Frau alle Register gezogen haben soll, den Angeklagten hinter Gitter zu bringen.

Igor I. auf der Anklagebank bestreitet den Tatvorwurf entschieden. Der kleingewachsene Mann beteuert, er habe an jenem Januartag mit Irina I. über die bevorstehende Scheidung und dringende finanzielle Angelegenheiten reden wollen. Er habe an der Wohnungstür seines Freundes Wladimir W. geklingelt. Dieser habe ihm geöffnet. „Ich habe sogar noch meine Schuhe ausgezogen. Dann bin ich in die Küche gegangen und habe Irina am Arm gefasst, um sie in unsere Wohnung zu führen“, versichert der Deutsch-Kasache. Er habe seine Frau weder geschlagen noch bedroht. Wohnungsmieter Wladimir W.* (51) betont hingegen, Igor I. sei in die Küche gestürmt, hinter der auf einem Stuhl sitzenden Frau hochgesprungen, habe ihr mehrfach die Faust auf den Kopf gerammt. Er war es, der Anzeige bei der Polizei erstattete. Die Staatsanwältin beantragt, Igor I. wegen Körperverletzung zu 450 Euro Strafe zu verurteilen. Der Verteidiger plädiert auf Freispruch. Für Überraschung sorgt Richter Eckardt. Er tritt noch einmal in die Beweisaufnahme ein, möchte weitere Zeugen hören, die die Verletzungen von Irina I.gesehen haben sollen. Die Verhandlung wird am 18. Dezember fortgesetzt. (*Namen geändert.) Hoga

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