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Landeshauptstadt: Noch kein Ausweg für Bertiniweg-Anwohner

Stadtverwaltung und Käufer sprechen von einem Kaufangebot, dass den Pächtern nicht vorliegt

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Nauener Vorstadt - Verwirrung im Bertiniweg-Streit: Nach PNN-Informationen hat die Stadtverwaltung am Mittwoch im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses darüber informiert, die Pächter am Bertiniweg hätten das Angebot, ihre Grundstücke – zusammen knapp 2400 Quadratmeter groß – zu 75,40 Euro pro Quadratmeter zu kaufen. Dieses Angebot würde als der Durchbruch im Bertiniweg-Streit gelten – wenn es denn existent wäre. Von Seiten der Pächter hieß es gestern, sie hätten ein solches Angebot „sehr gern angenommen“, allerdings liege ihnen eine derartiges Offerte gar nicht vor. Zwar kommunizierte auch die BTW GmbH gestern gegenüber den PNN, den Pächtern liege bereits seit zwei Wochen das Angebot vor, ihre Pachtgrundstücke für 75,40 Euro pro Quadratmeter zu kaufen. Wörtlich hieß es: „75,40 Euro, dazu stehen wir.“ Demgegenüber wiesen die Pächter gegenüber den PNN ein notarielles Angebot der BTW GmbH von Anfang Dezember dieses Jahres nach, wonach diese 290 Euro pro Quadratmeter für die Grundstücke der Bertiniweg-Anwohner verlange.

75,40 Euro pro Quadratmeter ist genau der Preis, zu dem die Potsdamer BTW GmbH im Frühjahr 2011 fast 12 000 Quadratmeter Grundstücksflächen am Bertiniweg von der Stadt Potsdam gekauft hatte. Mittlerweile ist der Kaufvertrag von der Kommunalaufsicht als „schwebend unwirksam“ erklärt worden, da die Kommunalaufsicht des Landesinnenministeriums dem Verkauf hätte zustimmen müssen. Die Kommunalaufsicht machte in einer Stellungnahme gegenüber der Stadt Potsdam Vorschläge, wie der Verkauf zustimmungsfähig werden könnte, etwa durch Berücksichtigung der Anwohnerinteressen.

Die Pächter, deren seit den 1970er Jahren gepachteten Flächen mitveräußert wurden, klagten auf die Gewährung von Vorkaufsrechten gemäß Schuldrechtsanpassungsgesetz. Ein Eilverfahren vor dem Amtsgericht sowie eine Revision vor dem Landgericht war aus Sicht der Pächter erfolgreich, die Existenz der Vorkaufsrechte wurden bejaht. Jedoch war zum Zeitpunkt der Amtsgerichtsentscheidung der Verkauf bereits vollzogen, eine einstweilige Verfügung zum Eintrag der Vorkaufsrechte ins Grundbuch kam nicht mehr zum Zuge.

Der Bertiniweg-Verkauf hatte dem Finanzbeigeordneten Burkhard Exner (SPD) Kritik von Seiten mehrerer Stadtfraktionen eingebracht. Exner hatte daraufhin eine „friedliche und einvernehmliche Lösung“ angekündigt. Guido Berg

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