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Sechs Nachtanflüge. Eine Super Puma der Bundespolizei.

© Bundespolizei

Von Guido Berg: Noch möglich: Wohnen trotz Hubschrauber Baufirma NCC hofft auf Änderungen im Bebauungsplan: Reihen- statt Einzelhäuser

Teltower Vorstadt - Hubschrauberlandeplatz und Wohnhäuser? Was bislang unvereinbar schien, könnte doch noch zu einer friedlichen Koexistenz gelangen.

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Teltower Vorstadt - Hubschrauberlandeplatz und Wohnhäuser? Was bislang unvereinbar schien, könnte doch noch zu einer friedlichen Koexistenz gelangen. Die Wohnbaufirma NCC hat ihre Pläne für das Wohngebiet „Am Nuthewinkel“ noch nicht ad acta gelegt, obwohl der künftige Hubschrauberlandeplatz des Bundespolizeipräsidiums an der Straße An den Kopfweiden unweit des Horstweges letzte Genehmigungshürden genommen hat. Die Obere Luftfahrtbehörde aktualisierte die bereits aus den 1990er Jahren stammende Genehmigung für den Landeplatz, erklärte NCC-Mitarbeiterin Ulrike Schenke auf PNN-Anfrage. In der Genehmigung seien Auflagen enthalten, etwa zur Befeuerungsanlage, dem Brandschutz und dem Bau einer Landeplattform. Aus Sicht von NCC bitter: Die Genehmigung enthält keine Einschränkungen für den Flugverkehr. Somit wäre Ulrike Schenke zufolge eine Genehmigung der NCC-Pläne für etwa 80 Wohneinheiten durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) unwahrscheinlich. Grund sind die Lärmbelästigungen durch landende und startende Hubschrauber der Bundespolizei, beispielsweise Helikopter vom Typ „Super Puma“ (PNN berichteten).

Doch die Hoffnung stirbt zuletzt: Der NCC-Managerin zufolge hat die Bundespolizei ein Lärmschutzgutachten vorgelegt, demzufolge die Bundesbehörde selbst von nur 54 Taganflügen im Jahr und – hinsichtlich einer Wohnbebauung in der Nähe entscheidend – von sechs Nachtanflügen im Jahr ausgeht. „Das wäre noch mit Wohnen verträglich“, schätzt Ulrike Schenke ein. Allerdings müsste NCC dafür umplanen. Bislang ist die bundesweit agierende Firma mit einer Brandenburg-Niederlassung in Fürstenwalde von Einfamilienhäusern mit größeren Grundstücken ausgegangen. Nun müsste „für eine andere Klientel“ geplant werden. Das bedeute konkret Doppel- und Reihenhäuser mit kleinen Grundstücken. Auch müssten die städtebaulichen Rahmenbedingungen geändert werden, die ein gegenwärtig in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan regelt. Darin ist bis dato eine Südausrichtung der Häuser festgeschrieben – mit Blick auf den Hubschrauberlandeplatz. Nun müssten die Häuser Ulrike Schenke zufolge eine Ost-West-Ausrichtung bekommen, mit Blick ins Grüne. Notwendig wäre auch eine Verkleinerung des Baufeldes sowie ein größerer Abstand zum Landeplatz. Schließlich würden Untersuchungen zufolge 60 Prozent der Menschen durch ein Geräusch größer als 70 Dezibel in der Nacht wach. „Die rigiden Forderungen im B-Plan müssen geändert werden“, erklärt Ulrike Schenke. Gegenwärtig ist die Firma NCC diesbezüglich in Gesprächen mit der städtischen Bauverwaltung. Die Stadt Potsdam bestätigte diese Gespräche auf Anfrage, wollte aber zu Details keine Auskunft geben, kündigte aber eine Information des Bauausschusses an. Ulrike Schenke erwartet für Mitte oder Ende April eine Entscheidung: „Dann wird sich zeigen, wie es weiter geht.“

Die Pläne eines Hubschrauberlandeplatzes für das Bundespolizeipräsidium hatten in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt. Akten belegen, dass die Potsdamer Stadtverwaltung bereits Ende 2007 über die nun offen zutage tretende Kollision zwischen den Bundespolizei-Plänen und dem Wohnbauprojekt wusste, ohne die Stadtverordneten und den Investor zu informieren.

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