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Aus dem GERICHTSSAAL: Notruf ohne Not gewählt

Telefonterror kostet Alkoholiker 900 Euro Strafe

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Die Beamten der Wache Babelsberg kennen das Spiel seit Jahren: Ärgert sich Benno B. (49, Name geändert) über irgend etwas, ruft der Alkoholiker an und beschwert sich. Irgendwann nahmen die Polizisten ihn nicht mehr ernst. Das wurmte den schmächtigen Mann. Also versuchte er es am 7. Juli 2005 über die Notrufnummer. Viele Male wählte der von Stunde zu Stunde betrunkener Wirkende die 110, schaffte es sogar, die Uniformierten zu einem Einsatz zu rufen. Die fanden allerdings keine Notlage vor. Der nächtliche Telefonterror konnte erst gestoppt werden, als das Handy von Benno B. konfisziert wurde.

Gestern musste sich der Arbeitslose wegen Missbrauchs von Notrufen vor Justitia verantworten – und präsentierte vor Gericht dieselbe verworrene Geschichte, die er bereits den Beamten auftischte. „Eine Nachbarin zapft meinen Stromverteilerkasten an. Dadurch fliegen in meiner Wohnung die Sicherungen raus.“ Auch in besagter Nacht sei seine Behausung Am Stern wieder zappenduster gewesen. „Ich konnte nicht mal Fernsehen kieken.“ Als er die Frau zur Rede stellen wollte, habe er von deren Lebensgefährten „ein paar aufs Maul“ bekommen, daraufhin den Notruf gewählt. „Außerdem stellen die ihren Kram in meinen Keller. Und bestohlen haben sie mich auch“, betonte der Angeklagte. Sein Ziel sei gewesen, dass die Polizei an Ort und Stelle für Ordnung sorgt. Die Beamten in der Notrufleitstelle parierten die ersten Anrufe höflich und freundlich, rieten Benno B., am nächsten Tag Anzeige bei der Wache zu erstatten. Doch der ließ sich nicht abwimmeln, bestand darauf, dass sofort jemand kommt.

Als die Dienst tuenden Kollegen um 4.14 Uhr Strafanzeige wegen Körperverletzung aufgenommen hatten, glaubten sie, nun würde Ruhe einkehren. Doch weit gefehlt. Benno B. konnte sich schon wenig später nicht mehr daran erinnern, Besuch von der Polizei bekommen zu haben, wählte erneut die 110. Jetzt wurde ihm eine Anzeige wegen Notrufmissbrauchs angedroht.

„Mein Vater ist schwer alkoholkrank. Er hat bereits sein Kurzzeitgedächtnis verloren“, berichtete die im Zuschauersaal sitzende 17-jährige Tochter des Angeklagten. Um die Verhandlung nicht erneut platzen zu lassen, musste Benno B. – vorbestraft wegen Beleidigung, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie Missbrauchs von Notrufen – die Nacht im Gewahrsam verbringen. Dort bekam er schon bald massive Entzugserscheinungen, wie ein als Zeuge geladener Polizist erzählte. „Entweder Sie begeben sich in eine Therapie und versuchen, irgendwann ein ordentliches Leben zu führen, oder Sie landen im Gefängnis“, warnte der Richter und verurteilte Benno B. zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Hoga

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