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Sport: Nulldrei soll zahlen

Gericht schlägt Vergleich mit Sportsman Group vor

Stand:

Der Rechtsstreit des Fußball-Viertligisten SV Babelsberg 03 (SVB) mit seinem ehemaligen Vermarkter, der Sportsman Group aus München, ist immer noch nicht entschieden. Der für den gestrigen Montag angesetzte Termin, bei dem ein zweitinstanzliches Urteil hätte ergehen können, wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München abgesetzt.

Die Sportsman Group hatte den SVB verklagt, nachdem dieser den auf zehn Jahre angelegten Vermarktungsvertrag aus dem November 2011 bereits im April 2013 gekündigt hatte und keine Auskunft über Zahlungen und Sachleistungen von Sponsoren geben wollte. Der Sportsman Group hätten bis zu 35 Prozent dieser Einnahmen zugestanden, auch wenn sie selbst nicht tätig wurde. In der ersten Instanz hatten die Vermarkter ihre Klage auf Auskunft wie berichtet gewonnen.

Die Richter des OLG haben nach einer mündlichen Verhandlung Anfang August an beide Seiten einen Vergleichsvorschlag geschickt, zu dem in den kommenden Tagen mit Antworten gerechnet wird. Nach PNN-Informationen soll der Geldbetrag, den der SVB an den ehemaligen Vermarkter zahlen soll, sogar höher sein als die von der Sportsman Group veranschlagten 160 000 Euro. Diese Summe wurde genannt, wenn es um die vermuteten Provisionen ging, die für die Saison 2012/2013 angefallen wären. Hintergrund ist, dass die Richter den Vertrag für unwirksam hielten, weil beim damaligen Drittligisten nicht jene Personen unterschrieben hatten, die dafür zuständig waren. Neben dem damaligen Vorstandschef Thomas Bastian hatte Geschäftsführer Klaus Brüggemann unterzeichnet, an dessen Vollmacht die Richter große Zweifel hatten.

Sollte der Vertrag tatsächlich unwirksam sein, wären die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Dazu gehört nicht nur die „signing fee“ von 119 000 Euro, die der klamme Fußballverein für die Unterschrift von den Sportsmen schnell kassierte, sondern möglicherweise auch Kosten für jene Mitarbeiter der Sportsman Group, die für den SVB auf Akquise-Tour gingen. Der SVB, der am gestrigen Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, hatte deutlich geringere Summen als jene 160 000 Euro für einen Vergleich aufgerufen. ihö

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