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Landeshauptstadt: Nur Besen und Maschine

Kanzlei warnt Ordnungsausschuss vor Rechtsbruch

Stand:

Eine eigene Straßenreinigungsklasse für Kehrmaschinen ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Fazit gelangte die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Battke-Grünberg, die von der Stadtverwaltung mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt worden war.

Bekanntlich hatte es der Ordnungsausschuss im Oktober abermals abgelehnt, die vom Rathaus gewünschte Mischreinigung flächendeckend einzuführen. Dabei werden die Kehrmaschinen von zwei bis drei Mann starken Besentrupps begleitet, die um Hindernisse wie parkende Autos herumfegen sollen. Der Ausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, eine eigene Reinigungsklasse nur für Kehrmaschinen beizubehalten. Sie sollte – wie in diesem Jahr – für alle Straßen gelten, in denen Autos nicht am Straßenrand parken dürfen, etwa in der Kaiser-Friedrich-, der Hans-Thoma- und der Nuthestraße.

Von einer solchen Reinigungsklasse „raten wir dringend ab“, sagte Rechtsanwalt Dirk Grünberg am Donnerstagabend im Ordnungsausschuss. Aus juristischer Sicht gebe es keinerlei Rechtfertigung für eine Reinigungsklasse, die sich ausschließlich darüber definiere, dass dort Kehrmaschinen fahren. Wenn eine Kommunalverwaltung Gebühren erhebe, komme es nur auf die dafür erbrachte Leistung an. „Eine saubere Straße ist eine saubere Straße – rechtlich ist es völlig unerheblich, ob sie mit der Maschine oder mit der Hand gekehrt wurde“, erläuterte Grünberg. Das Verwaltungsrecht sei in dieser Hinsicht „sehr klar“.

Sollten die Stadtverordneten – auch der Bauausschuss hatte sich für eine eigene Maschinenreinigungsklasse ausgesprochen – an ihrem Ansinnen festhalten, müsste der Oberbürgermeister den Beschluss bei der Kommunalaufsicht des Innenministeriums beanstanden, sagte Grünberg. Die Konsequenz: Potsdam setze sich der Gefahr aus, 2012 keine rechtsgültige Straßenreinigungsgebührensatzung zu haben und müsste die Straßen umsonst kehren lassen.

Nicht alle Ausschussmitglieder mochten dieser Argumentation folgen – insbesondere die Linke war nicht überzeugt. Ein Votum traf das Gremium allerdings nicht. Erst wollen die Fraktionen über die rechtliche Einschätzung der Anwaltskanzlei beraten. Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis) deutete allerdings bereits an, wohin die Reise gehen dürfte: „Am Ende des Tages werden wir die Änderung der Satzung wohl zurücknehmen müssen.“

Die ursprüngliche Satzung der Verwaltung sah für alle Reinigungsklassen eine Senkung der Gebühren vor. Die Ausnahme bildet die Reinigungsklasse drei – Straßen, in denen einmal pro Woche gefegt wird. Dort sollten die Kosten für die Anlieger um 3,07 Euro pro zu reinigendem Straßenmeter steigen. pee

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