Landeshauptstadt: Nur ein Plan für Bootshäuser? Griebnitzsee: Initiative fürchtet um den Uferweg
Babelsberg – Walter Raffauf von der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für alle“ fürchtet, dass der von Anwohnern gesperrte Uferweg am Griebnitzsee mit dem neuen Bebauungsplan auf der Strecke bleiben könnte. „Es entsteht der Eindruck, dass es ein Plan zur Beschaffung von Bootshäusern ist“, sagte er am Sonntag beim „Rathausreport“ der Linken im Café des Thalia-Kinos in Babelsberg.
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Babelsberg – Walter Raffauf von der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für alle“ fürchtet, dass der von Anwohnern gesperrte Uferweg am Griebnitzsee mit dem neuen Bebauungsplan auf der Strecke bleiben könnte. „Es entsteht der Eindruck, dass es ein Plan zur Beschaffung von Bootshäusern ist“, sagte er am Sonntag beim „Rathausreport“ der Linken im Café des Thalia-Kinos in Babelsberg.
Gegenwärtig erteilt die Bauverwaltung keine Genehmigungen zum Bootshaus-Bau. Davon ist unter anderem Potsdam-Förderer und Software-Unternehmer Hasso Plattner, der die von Mies van der Rohe entworfene „Churchill-Villa“ besitzt, betroffen. Baubeigeordneter Matthias Klipp: „Es ist jemandem wie Plattner schwer zu vermitteln, dass er kein Bootshaus kriegt, wenn der Nachbar eins hat.“ Aber die Rechtslage gelte für jeden gleichermaßen. Erst wenn der neue Bebauungsplan in Kraft sei, könne die Verwaltung Genehmigungen erteilen.
Der Beigeordnete äußerte sich optimistisch, dass der gegenwärtig erarbeitete B-Plan vor dem Verwaltungsgericht bestehen werde. „Wir haben jeden einzelnen Bestandteil des Entwurfs rechtlich prüfen lassen.“ Ziel sei die Öffnung des Uferwegs, antwortete er auf die gegenteiligen Befürchtungen der Bürgerinitiative. Allerdings habe die Stadt aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das den ersten B-Plan kassiert hatte, die Schlussfolgerungen gezogen und „eine Eingriffsminimierung vorgenommen“.
Falls das Verfahren durchkommt, muss die Stadt die für den Uferweg benötigten Flächen kaufen. Laut Raffauf müsse sich die Kommune gegen „unverschämte Forderungen“ in harten Verhandlungen schützen. Schließlich ergebe sich durch den dann möglichen Bau von Bootshäusern eine erhebliche Wertsteigerung der Grundstücke. Laut Klipp würden die Entscheidungen über die Wertermittlung „von anderen getroffen“. Der Forderung, erst den Uferweg zu sichern und dann Baugenehmigungen zu vergeben, erteilte er aus rechtlichen Gründen eine Absage.
Laut Raffauf würden einige Anlieger, die das Ufer sperren, ihre Barrieren zu weit ans Wasser verlagern. Im Laufe der Jahrzehnte habe sich die Uferlinie zum See hin bewegt. Auf diesen Bereich hätten die Eigentümer kein Zugriffsrecht. Unter Umständen könne darauf der Uferweg verlaufen.
Trotz aller Sorgfalt und Absicherung rechnet Klipp damit, dass es „auf jeden Fall Klagen geben“ werde. „Zum Schluss kann das auf Enteignungsverfahren hinauslaufen“, vermutet Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg. Zum weiteren zeitlichen Rahmen sagte Klipp: „Wenn alles gut läuft, könnte der B-Plan in anderthalb Jahren in Kraft treten.“ Und wann gibt es den durchgehend öffentlichen Uferweg? Klipp: „Ich hoffe noch in meiner Amtszeit, und die dauert noch sechs Jahre.“ Günter Schenke
Günter Schenke
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