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Landeshauptstadt: Nur noch fünf verkaufsoffene Sonntage

Potsdams Stadtverwaltung beugt sich dem Veto des Landes – die Diskussion soll aber weitergehen

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Die Potsdamer Verwaltung beugt sich dem Willen des brandenburgischen Sozialministeriums: Statt der beschlossenen insgesamt zwölf soll es diesem Jahr nur noch fünf Sonntage geben, an denen die Geschäfte – und zwar im gesamten Stadtgebiet – öffnen dürfen. Sonntagseinkauf ist demnach an diesem Sonntag während des Tulpenfestes, am 10. Juni zum Weberfest, während des Töpfermarkts am 2. September sowie in der Vorweihnachtszeit am 2. und 23. Dezember möglich. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

Auf der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai soll eine entsprechende neue Verordnung zur Abstimmung stehen. Damit würde der Stadtverordnetenbeschluss zu den Sonntagsöffnungszeiten aufgehoben. Mit großer Mehrheit hatten die Stadtverordneten am 7. März beschlossen, dass die Geschäfte in Potsdam künftig an insgesamt zwölf Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Pro Stadtgebiet sollte die Ladenöffnung – gekoppelt an bestimmte Feste – an maximal sechs Sonntagen erlaubt sein. Damit, so die Argumentation von Verwaltung und Stadtverordneten, würden die Vorgaben des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes eingehalten, das eine Geschäftsöffnung an höchstens sechs Sonntagen im Jahr gestattet. Das Land hatte erklärt, so eine Regelung verstoße gegen das Ladenschlussgesetz.

Gestern lenkte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) ein. „Unbeschadet der eigenen Rechtsposition brauchen wir eine rechtssichere Lösung für die Bürger, Veranstalter und Geschäftsinhaber“, erklärte Jakobs. Daher verzichte die Stadt auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem Land. Jakobs weiter: „Wir fordern gleichzeitig eine Regelung, die auch den Interessen der Städte und Einzelhändler gerecht wird.“ Er wolle weitere Gespräche mit dem Land, so Jakobs.

Wie Potsdams Wirtschaftsförderer Stefan Frerichs erklärte, habe das Ministerium die Stadt mit Schreiben vom 10. April unmissverständlich aufgefordert, den Beschluss bis zum 18. Mai wieder aufzuheben. Begründung: Eine Aufteilung beim Sonntagseinkauf in Stadtgebiete gebe das Ladenöffnungsgesetz nicht her. Frerichs: „Die Nachricht über die Weisung des Landes hat bei den Betroffenen große Bestürzung hervorgerufen.“ Beim Frühjahrsempfang der Aktionsgemeinschaft Babelsberg am Donnerstagabend im Rathaus Babelsberg hatten sich die Vertreter der Babelsberger und der Innenstadt-Händler noch einmütig hinter die Potsdamer Regelung gestellt.

Für die Verabschiedung der neuen Verordnung zeichnet sich unterdessen eine klare Mehrheit ab. Bei der Abstimmung am 7. März hatte die SPD-Fraktion bereits mit Nein gestimmt. Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg und Saskia Hüneke, Fraktionschefin der Bündnisgrünen, kündigten an, am 2. Mai für die vorgeschlagene Neuregelung zu stimmen – eine Mehrheit ist damit sicher. Scharfenbergs Forderung: „Wir müssen den Dialog weiterführen, damit das Gesetz zugunsten mehr Flexibilität novelliert werden kann.“ „Uns bleibt nichts, als uns zunächst zu beugen“, sagte Hüneke, „aber wir brauchen flexiblere Ladenöffnungszeiten“.

Michael Erbach

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