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Landeshauptstadt: Nützliche Broschüre für Bauherren

„Planen und Bauen in Potsdam“ ab Montag kostenlos erhältlich

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„Planen und Bauen in Potsdam“ ab Montag kostenlos erhältlich Die Stadtverwaltung hat auf 52 Seiten für alle Bauwilligen zusammengefasst, welche rechtlichen und formalen Dinge zu erfüllen sind, um zu einer Baugenehmigung zu gelangen. Die Broschüre ist ab Montag im Bürgerservice der Stadtverwaltung und in der Bauverwaltung kostenlos erhältlich. Gestern stellten die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Elke von Kuick-Frenz und der Bereichsleiter für Bauordnung Markus Beck das kleine Werk öffentlich vor. Nützlich sind die im Anhang aufgeführten Fachbegriffe. So kann sich der potenzielle Bauherr informieren, was Abstandsflächen sind und was unter einer Grundflächenzahl zu verstehen ist. Wenn nötig, ist auf einschlägige Paragrafen des Baugesetzes verwiesen. Die sind allerdings an anderer Stelle nachzulesen. Manche Definitionen erscheinen etwas kurz. Wenn es zum Beispiel bei der Geschossflächenzahl (GFZ) heißt: „Verhältnis der Bruttogeschossfläche zur Grundstücksgröße“, wäre schon eine Beispielrechnung hilfreich, die darüber Auskunft gibt, wie zum Beispiel eine GFZ von 0,29 erreicht wird. Als sehr nützlich dürften die Benutzer es empfinden, dass die Ansprechpartner in der Verwaltung für die verschiedenen Anliegen samt Telefonnummern enthalten sind. Markus Beck, der den Bereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde leitet, beklagt, dass oft sehr unvollständige Bauanträge eingereicht werden. Im Extremfällen würden Anträge formlos auf einem DIN A4-Blatt gestellt, nicht einmal eine Zeichnung sei dabei. Aus der Broschüre erfährt der potenzielle Antragsteller, dass ein Bauantrag „formgebunden“ ist, das heißt, dass ein Antragsformular notwendig ist. Dieses Formular reicht nicht etwa die Baubehörde auf Verlangen aus, sondern ein Schreibwarengeschäft. Solch praktischen Hinweis enthält die Broschüre leider nicht. Das Heftchen soll helfen, die gestellten Bauanträge vollständiger auszufüllen und damit die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Nach der brandenburgischen Bauordnung soll die Bearbeitungszeit vier Monate nicht überschreiten. Beck gab bekannt, dass er in Potsdam inzwischen soweit sei, dieses Limit im Schnitt erreicht zu haben. Während im Oktober des vorigen Jahres 645 offene Bauanträge vorlagen, sind es derzeit noch 284. Das Ziel: In das Jahr 2005 keine älteren Anträge übernehmen als aus dem Jahr 2004. Obwohl die Zahl der Anträge zurückgegangen sei, hätten sich die Gebühreneinnahmen erhöht, informiert Beck. Die Gebühren richten sich nämlich nach dem Brutto-Rauminhalt beziehungsweise nach den Herstellungskosten des Bauwerkes.Günter Schenke

Günter Schenke

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