Landeshauptstadt: Oberverwaltungsgericht soll Waffenbörse stoppen
Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die geplante Waffenbörse vom 10. bis 12.
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Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die geplante Waffenbörse vom 10. bis 12. Oktober im Potsdamer „Blauhaus“ genehmigt. Das teilte Oberbürgermeister Jann Jakobs gestern Abend im Hauptausschuss mit. Ein öffentliches Interesse am Verbot der Börse sei nicht ausreichend nachzuweisen, habe es geheißen, so Jakobs. Darauf hin habe die Stadt gestern Beschwerde erhoben und beim Oberverwaltungsgericht den Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung dieses Gerichtsbeschlusses gestellt. Einen entsprechenden Bescheid erwarte man nicht vor heute Morgen. Mit einer seitens der Stadt angebotenen Verschiebung der Veranstaltung auf den 10. November habe man lediglich Zeit gewinnen wollen, die Börse abwenden zu können, sagte Jakobs. Das Ereignis erst nach der Kommunalwahl am 26. Oktober stattfinden lassen zu wollen, sei nicht die Absicht gewesen. D. Gottschling
D. Gottschling
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