zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Objekt der Begierde: Spielautomat in der Großbeerenstraße

Manipulation mittels Bohrung nicht zu beweisen / Geldstrafen wegen Diebstahls verhängt

Stand:

Die Berliner Polizei war den vermeintlichen Automatenknackern längst auf der Spur. Als Ali A.* (36) und Ugur U.* (37) am 20. September 2007 ins Bowlingcenter in der Großbeerenstraße fuhren, um hier eventuell Beute zu machen, folgten ihnen die Beamten in Zivil wie ihre Schatten. Ali A. – vielfach vorbestrafter Dieb, zudem unter Kokain und Bewährung stehend – hatte diverses Werkzeug dabei, um Glücksspielautomaten zu plündern. Ugur U. beobachtete Umgebung und Personal. Er warf fünf Euro in einen Automaten, kam letztlich zu dem Schluss, eine Manipulation lohne nicht, da das Gerät leer sei. Als auf dem Display dennoch ein Gewinn von 15 Euro aufleuchtete, wollten die Türken dieses Geld auch haben. Doch der Automat spuckte keinen Cent aus. Ali A. rüttelte und schüttelte ihn, stocherte mit einem Draht im Geldausgabefach herum. Schließlich purzelten einige einzelne Münzen heraus. Er verließ den Ort, wartete an der nahegelegenen Tankstelle auf Ugur U. Der forderte inzwischen vom Personal seinen vermeintlichen Gewinn von 15 Euro, den er auch erhielt. Die Zivilpolizisten stellten das Duo wenig später, fanden bei Ali A. neben besagtem Werkzeug auch 72,63 Euro. Als sie bei näherer Untersuchung des Gerätes eine verdächtige Bohrung entdeckten, mutmaßten sie, Ali A. und Ugur U. hätten den Automaten manipuliert, sich diese Summe zu Unrecht angeeignet.

Siegfried S.* (49), in dessen Verantwortung besagter Glücksspielautomat stand, konnte den Polizisten allerdings nicht sagen, wieviel Geld sich in seinem Inneren befand. Zur damaligen Zeit habe es diverse Einbrüche in die Automaten gegeben, erzählte er vor Gericht. Statt Gewinn zu erwirtschaften, habe er sie immer wieder auffüllen müssen. Er wusste auch nicht, ob das kleine Bohrloch neu oder vielleicht schon älterer Natur war. Auf alle Fälle – so der als Zeuge Geladene - könne die Aussage der Angeklagten nicht stimmen. „Hätten sie fünf Euro eingeworfen, und der Automat wäre wirklich leer gewesen, hätte er sofort eine Störung angezeigt und keinen Gewinn ausgewiesen.

„Mein Mandant wollte die erhoffte Beute zum Kauf von Drogen verwenden“, berichtete der Verteidiger von Ali A. „Inzwischen befindet er sich in einer Therapie, ist seit einiger Zeit nachweislich clean.“ Der Anwalt von Ugur U. stellte klar, dieser sei davon ausgegangen, der vermeintliche Gewinn von 15 Euro stände ihm zu. Man könne nicht davon ausgehen, dass er das Personal getäuscht habe. Das Gericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow folgte dieser Einstellung nicht. Es verurteilte Ugur U. wegen Betruges und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Ali A. muss 1600 Euro wegen Diebstahls zahlen. Zwar spräche einiges dafür, dass die bei ihm gefundenen 72,63 Euro aus dem Automaten stammen. Beweisen könne man es allerdings nicht. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })