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Landeshauptstadt: „...oder verhungern lassen“ Symposium über die Ernährung Demenzkranker

Berliner Vorstadt – Menschen, die an Gedächtnisverlust leiden, der so genannten Demenz, verändern ihre Essgewohnheiten. Eva Rädisch von der Aramark GmbH, die im Bürgerstift in der Ludwig-Richter-Straße die Bewohner versorgt, stellte auf einem Symposium am Freitag dar, dass die Speisenversorgung „bewohnerorientiert“ sein müsse.

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Berliner Vorstadt – Menschen, die an Gedächtnisverlust leiden, der so genannten Demenz, verändern ihre Essgewohnheiten. Eva Rädisch von der Aramark GmbH, die im Bürgerstift in der Ludwig-Richter-Straße die Bewohner versorgt, stellte auf einem Symposium am Freitag dar, dass die Speisenversorgung „bewohnerorientiert“ sein müsse. Die Pfleger sollten die Ess-Biografien der Bewohner erforschen, sie zum Mitmachen bei der Zubereitung animieren und die Formen der Darreichung bis zum „Fingerfood“ den Fähigkeiten anpassen. Zur Demonstration hatte die Küche des Bürgerstiftes ein „Demenz-Büfett“ zusammengestellt, an dem sich die etwa fünfzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums in der Mittagspause laben konnten.

„Die Menschen, die so essen, stehen noch in der Blüte ihres Lebens“, bemerkte Dr. Romana Lenzen-Großimlinghaus vom Evangelischen Krankenhaus für Geriatrie in der Weinbergstraße in ihrem Vortrag „Zwangsernährung oder verhungern lassen?“ Unwiderruflich gehe es mit einem Demenzkranken abwärts und es komme zur Dysphagie, zur Schluckstörung. Fünfzig Muskelgruppen seien am Schluckvorgang beteiligt und bei fortgeschrittener Demenz erfasse das „Vergessen“ deren Funktion. Was tun? Mittels Sonden könne die Nahrung zum Beispiel über die Nase oder durch ein Katheter durch den Bauchraum in den Magen eingeflößt werden. Ob diese Methoden angewandt werden, müsse im Einzelfall entschieden werden, sagt die Ärztin. Für „final-demente Patienten“ sei die Sondenernährung nicht zu empfehlen. Für die Einstellung der Ernährung sei jedoch der Wille des Patienten entscheidend, betonte Lenzen-Großimlinghaus. Und nach Einstellung sei der Arzt verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Leben würdevoll zu Ende geht. Wer kann über die Einstellung der künstlichen Ernährung entscheiden? „Der Arzt und der gesetzliche Betreuer im Konsens“, lautet die Antwort der Expertin. Und wenn sich beide nicht einig sind, müsse das Vormundschaftsgericht das Zünglein an der Lebenswaage spielen. Dr. Lenzen-Großimlinghaus zitierte ein Urteil des Bundesgerichtshofes, nach dem bei einem solchen Vorgehen nachträgliche Klagen ausgeschlossen seien. Nach Einstellung der künstlichen Ernährung sei es ethische Pflicht, Hunger und Durst als subjektive Empfindungen zu stillen: Ein Löffelchen mit Flüssigkeit an die Lippen führen und schauen: Öffnet sich der Mund oder bleibt er geschlossen? Dr. Romana Lenzen-Großimlinghaus sagt: „Wenn nichts mehr geht, sterben lassen.“

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