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Aus dem GERICHTSSAAL: Öffentliches Ärgernis erregt?

Angeklagter bestreitet exhibitionistische Handlungen

Stand:

Hat er oder hat er nicht? Zwei Tage lang verhandelte das Amtsgericht bislang darüber, ob Karl K.* (66) die Öffentlichkeit durch exhibitionistische Handlungen ärgerte. Dies wiederum wurmt den Homosexuellen. Der ist sich keiner Schuld bewusst. Gestern bot ihm die Vorsitzende an, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Doch der Motorradfreak will ein Urteil. Und das kann seiner Ansicht nach nur Freispruch lauten. So wird die Verhandlung am 29. Mai mit der Vernehmung weiterer Zeugen des Geschehens fortgesetzt.

Ausgerechnet ein künftiger Pfarrer brachte die Angelegenheit ins Rollen. David D.* (28) vergnügte sich in der Nacht des 5. September 2007 auf einem Parkplatz Am Stern mit seiner damaligen Freundin im Auto. Plötzlich soll Karl K. mit geöffneter Hose an den Pkw herangetreten sein und an seinem Glied manipuliert haben. Am 17. September – so die Anklage – traf David D., der diesmal mit einem Bekannten unterwegs war, zufällig erneut mit Karl K. zusammen. Da soll sich das Prozedere wiederholt haben. David D. informierte die Polizei.

„Ich hatte die Motorrad-Hose offen, aber nur, weil ich mein Interesse bekunden wollte“, gesteht der ehemalige Sektionsassistent der Rechtsmedizin. „Auf diesem Platz treffen sich Gleichgeschlechtliche. Das ist bekannt. Ich bin dort auch öfter zum Zwecke dieser Sache. Als ich sah, dass sich im Auto ein Pärchen befand, habe ich den Rückzug angetreten. Dann räumt er doch ein: „Ich habe an meinem Glied manipuliert, allerdings nur ein paar Minuten. Um das zu sehen, muss sich der junge Mann ganz schön aus dem Fenster gereckt haben.“ Den zweiten Anklagepunkt bestreitet der Weißhaarige entschieden. „Da war ich nur austreten. Auf einmal kommt dieser Zeuge. Der hat mich verfolgt.“

„Meine Freundin war sehr erschrocken, als sie sah, was der Mann tat. Ich habe die Alarmanlage meines Autos aktiviert. Aber das hat ihn gar nicht gestört“, erinnerte sich David D. am ersten Verhandlungstag. „Ich war wirklich enttäuscht, dass die Hupe keine Wirkung zeigte“, so der Vikar. Beim zweiten Mal habe ihn sein Bekannter, ein Jura-Student, auf das Treiben des älteren Herrn aufmerksam gemacht. „Er stand neben seinem Motorrad und machte wieder diese Bewegungen“, umschrieb der Pfarrer in spé das, was der Staatsanwalt klipp und klar Erregung öffentlichen Ärgernisses durch exhibitionistische Handlungen nennt. Und dafür sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. „Ich habe nichts Verbotenes getan“, beteuert Karl K. erneut, wird von der Vorsitzenden jedoch eines Besseren belehrt: „Ihr Handeln erfüllt ganz klar den Tatbestand des Exhibitionismus.“ (*Namen geändert.)Hoga

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