zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Ohne Fahrerlaubnis, dafür im Drogenrausch

Haft für kokainabhängigen Serientäter, der zurzeit bereits eine Gefängnisstrafe verbüßt

Stand:

Silvio S.* (27) sitzt zurzeit eine knapp zweijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Cottbus ab. Es ist nicht sein erster Aufenthalt hinter Gittern und nicht sein letzter. Ein Jahr und sieben Monate sind aus einem weiteren Urteil offen. Gestern wurde der vielfach Vorbestrafte wegen Fahrens ohne Führerschein, Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung zu weiteren 22 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle die Unterbringung des Kokainabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Gleich acht Anklagen verlas der Staatsanwalt. In allen Fällen ging es – wie auch bei vorangegangenen Straftaten – um Beschaffungskriminalität. Über seine Verteidigerin räumte Silvio S. ein, zwischen August 2007 und Mitte 2008 mit diversen Autos, dafür ohne Fahrerlaubnis und im Kokainrausch, in Potsdam und Umgebung unterwegs gewesen zu sein, um nach Stehlenswertem Ausschau zu halten. Sein Drogendealer Marcel M.* war stets dabei. Der habe bestimmt, was aus Supermärkten entwendet werden sollte, meist Rasierklingen und Kosmetik, da die sich am besten in klingende Münze verwandeln lassen. Sobald Silvio S. das Diebesgut bei Marcel M. abgeliefert hatte, erhielt er das dringend benötigte Kokain.

Dr. Klaus Simon, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, nahm im Auftrag des Gerichts zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten Stellung. Er attestierte ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen und eine Abhängigkeit von Kokain. Silvio S. – ohne Berufsausbildung, ohne Arbeit – lebe gern auf großem Fuß, setze sich rücksichtslos und riskant über Normen hinweg. „Seine Drogensucht ist für die Mehrzahl der Straftaten ursächlich“, führte der Gutachter aus. „Er nimmt sich, was er braucht. Die Befriedigung der Sucht bestimmt sein Leben. Die Steuerungsfähigkeit und somit seine Schuldfähigkeit sind eingeschränkt. Aber die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten ist nicht aufgehoben. Er kann zwischen Recht und Unrecht unterscheiden“, so Dr. Simon. „Ohne tiefgreifende therapeutische Behandlung wird er sein bisheriges Verhaltensmuster fortsetzen.“ Er wolle ja eine Therapie machen, bekundete Silvio S. Eine ambulante Maßnahme brach er allerdings schon nach dem ersten Termin ab. Irgendwann – so seine Vorstellung – möchte er sein Leben auf die Reihe kriegen. Noch steht seine Freundin hinter ihm. Sie wird lange Zeit auf ihn verzichten müssen, denn schon warten weitere Prozesstermine auf den Angeklagten. „Nicht kriminelle Energie treibt meinen Mandanten, sondern ein echter Suchtdruck. Unter Kokaineinfluss fühlt er sich großartig“, führte die Verteidigerin aus. Im Cottbuser Gefängnis erhält Silvio S. Tabletten. Die helfen ihm, besser zu schlafen. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })