Aus dem GERICHTSSAAL: Ohne Führerschein und betrunken Verkehrsdelikte: Drei Potsdamer verurteilt
Eigentlich wollte Martin M.* (26) sein gebraucht gekauftes Pocketbike nur ausprobieren.
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Eigentlich wollte Martin M.* (26) sein gebraucht gekauftes Pocketbike nur ausprobieren. Der Arbeitslose kurvte mit dem unversicherten Mini-Motorrad am 10. September 2012 ohne Nummernschild in einem Garagenkomplex herum, stieß dabei mit einem VW-Bus zusammen. Die Blessuren, die der Potsdamer erlitt, sind längst verheilt. Die Quittung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz präsentierte ihm das Amtsgericht jetzt während eines beschleunigten Verfahrens: Sieben Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu vierjähriger Bewährung, sowie 500 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Sanktion fiel so drastisch aus, weil Martin M. bereits wegen zahlreicher Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Diebstahls, Urkundenfälschung und Betruges auf der Anklagebank saß. „Sie betteln förmlich darum, weggesperrt zu werden“, erklärte Richter Francois Eckardt. Der Angeklagte – sichtlich schockiert – versicherte, er habe nicht gewusst, dass er für das 3,5 PS starke Gefährt eine Erlaubnis brauche. Außerdem sei der Garagenkomplex, auf dem er herumfuhr, ja keine Straße. Der Staatsanwalt konterte, besagte Örtlichkeit sei zugänglich und als öffentlicher Verkehrsraum zu werten.
Gundula G.* hatte am 18. Oktober vorigen Jahres so richtig gefeiert. Am nächsten Vormittag trank die 41-jährige Angestellte noch eine Weinschorle, setzte sich dann in ihren Peugeot, um zum Einkaufen zu fahren. In der Karl-Liebknecht-Straße krachte sie bei roter Ampel auf einen Mercedes. Polizisten stellten eine Stunde nach dem Crash noch 0,99 Promille fest, sehr zur Verwunderung von Gundula G., die sich laut eigener Aussage topfit fühlte. Jetzt musste sich die Mutter einer schwerbehinderten Tochter wegen fahrlässigen Fahrens unter Alkohol vor Gericht verantworten und kassierte eine Geldstrafe von 1200 Euro sowie ein noch dreimonatiges Fahrverbot. „Sie müssen in der Nacht zuvor weit über drei Promille intus gehabt haben“, schätzte Amtsrichter Eckardt ein. „Wenn Sie sich am Morgen danach ans Steuer setzen und glauben, wieder fahrtüchtig zu sein, spricht das für eine gewisse Alkoholgewöhnung.“
Sven S.* ist ein Gartenbau-Ingenieur und stolz auf seinen Radlader, den er unlängst kaufte. In seiner Euphorie verdrängte der 46-Jährige wohl, dass er nicht hinters Lenkrad durfte. Die Fahrerlaubnis wurde ihm bereits 2008 wegen einer Alkoholfahrt entzogen. Am 17. Dezember 2012 - zuvor hatte er sich im Internet schlau gemacht, für seine Neuerwerbung, die maximal 20 Stundenkilometer schnell war, keine amtliche Erlaubnis zu benötigen – nahm Sven S. am Straßenverkehr teil. Weit kam er nicht, er wurde von der Polizei gestoppt. „Sie hätten sich bei der Führerscheinstelle erkundigen sollen. Für Ihren Radlader brauchen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse L“, belehrte der Richter den zweifachen Vater. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Potsdamer zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. (*Namen geändert.) Hoga
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