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Aus dem GERICHTSSAAL: Ohne „Pappe“ und Versicherungsschutz

Poket-Bike zum 18. Geburtstag gekauft und einfach losgefahren/Verwarnung

Stand:

„Eigentlich weiß ich, dass ich mit meinem größeren Poket-Bike nicht ohne Fahrerlaubnis auf der Straße fahren darf. Schließlich ist das meinem Kumpel mit seiner wesentlich leichteren Maschine auch nicht erlaubt“, erzählt Sebastian S.* (18) vor dem Jugendgericht. Weil beide noch keinen Führerschein besitzen, hätten sie ihren kleinen Motorrädern bislang stets auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik in Drewitz die Sporen gegeben, die Maschinchen immer vom Stern bis zu ihrem Übungsplatz geschoben. Am 19. Dezember vorigen Jahres – so der Sonderschulabgänger – hätte ihn und seinen Freund wieder einmal die Langeweile übermannt. Der soll dann zur Mittagszeit gesagt haben: Lass uns doch ein bisschen Motorrad fahren. Doch diesmal hatte Sebastian S. offensichtlich keine Lust zum Schieben seines Gefährts. Kaum im Sattel, wurde er von der Polizei gestoppt. Die stellte fest, dass der Potsdamer ohne Führerschein und Versicherung unterwegs war. Jetzt erhielt er die Quittung für sein Tun: Verwarnung und 100 Euro Geldbuße.

„Ich habe mir das Poket-Bike zu meinem 18. Geburtstag gekauft“, berichtet Sebastian S. der Jugendrichterin. 400 Euro habe er dem Händler dafür hingeblättert. Selbstverständlich habe er die Gebrauchsfähigkeit des Krads überprüft, auch darauf geachtet, dass er entsprechende Papiere ausgehändigt bekam. „Doch die waren auf Spanisch“, so der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherungsschutz Angeklagte. „Ich habe ja schon mal begonnen, den Motorradführerschein zu machen. Aber dann hatte ich Angst, dass mein Geld nicht reicht und ich die Anforderungen nicht schaffe“, bekennt der noch recht kindlich Wirkende.

Eigentlich – so Sebastian S. - habe er die Maschine sofort nach dem Kauf versichern lassen wollen. Doch dann sei sie ihm genau vor seiner Haustür gestohlen worden. Kurz danach habe er das PoketBike glücklicherweise wiederbekommen. Die Freude darüber habe die Pflichten, die er als Kraftfahrer habe, verdrängt. Übrigens scheint es der junge Mann mit den Gesetzen nicht so genau zu nehmen. 2006 fiel er wegen Körperverletzung, gemeinschaftlichen Diebstahls sowie bereits wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf. Der Staatsanwalt glaubt dennoch an einen einmaligen Ausrutscher des jungen Mannes, der sich im berufsvorbereitenden Jahr befindet. „Um dem Angeklagten die Chance zu geben, demnächst eine Fahrerlaubnis zu erwerben, kann von einer Sperre abgesehen werden“, erklärt er. Sebastian S. versichert, er wolle sich demnächst sowieso bei einer Fahrschule anmelden, um den Autoführerschein zu erwerben. „Das Poket-Bike steht bei Mutti in der Garage. Das werde ich demnächst verkaufen“, beteuert er. (*Name geändert.) Hoga

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