PRIVILEGIEN NACH DEM STANDESAMT: Ohne Trauschein vor den Traualtar
Seit dem Jahr 2009 können Paare kirchlich heiraten, ohne vorher eine zivilrechtliche Ehe beim Standesamt eingegangen zu sein. Rechtsexperten warnen jedoch: Scheitert die Ehe, kann es passieren, dass ein Partner finanziell mit leeren Händen dasteht.
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Seit dem Jahr 2009 können Paare kirchlich heiraten, ohne vorher eine zivilrechtliche Ehe beim Standesamt eingegangen zu sein. Rechtsexperten warnen jedoch: Scheitert die Ehe, kann es passieren, dass ein Partner finanziell mit leeren Händen dasteht. Eine zivilrechtlich bekundete Ehe hat deshalb nicht nur im Falle eines Scheiterns Vorteile. Beide Partner genießen Privilegien wie den Steuerfreibetrag und das Ehegattensplitting. Besuchsrechte im Krankenhaus können dem Ehepartner genauso wenig verwehrt werden wie die Entscheidungsgewalt bei einer anstehenden Organspende oder der Totensorge. Paaren, die auf den Gang zum Standesamt verzichtet haben, bleibt all dies verwehrt. Mehr noch: Im Todesfall wird ein kirchlich angetrauter Ehegatte erbrechtlich behandelt wie ein Fremder. Wird der hinterbliebene Partner testamentarisch bedacht, zahlt er oder sie hohe Erbschaftssteuersätze; gibt es kein Testament, bekommt der trauernde Partner unter Umständen nichts. PNN
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