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Aus dem GERICHTSSAAL: Ohrfeigen für Widerspenstigen

Körperverletzung im Amt nicht erwiesen/Freispruch

Stand:

Es ging um vermeintliche Faustschläge des Kriminalpolizisten Eckardt E.* (43) gegen Kopf und Magen eines 15-Jährigen. Es ging aber auch um Querelen innerhalb der inzwischen aufgelösten Operativen Fahndungsgruppe der Polizei in den Jahren 2005 bis 2007. Vier Angehörigen dieser Sondereinsatzeinheit – unter ihnen Falk F.* – gingen die Dienstvergehen der übrigen Kollegen mächtig gegen den Strich. Die sollen ihre Stundenabrechnungen manipuliert, bei Observierungen in Diskotheken kostenlose Getränke von den Türstehern angenommen oder ihre Dienstwagen zu Privatfahrten genutzt haben. Einer stahl während der Überwachung einer Potsdamer Arztpraxis ein apothekenpflichtiges Medikament. (Er wurde inzwischen verurteilt.)

Nach reiflicher Überlegung erstatteten Falk F. und seine drei Kollegen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Fortan galten sie als Nestbeschmutzer. Als Falk F. von einem Beamten des Landeskriminalamtes zu den erhobenen Vorwürfen befragt wurde, beschuldigte er auch Eckardt E. der Körperverletzung im Amt. So soll der Kriminalist am 22. März 2005 einem mutmaßlichen Sprayer Faustschläge ins Gesicht und in den Magen versetzt haben, obwohl der anfangs agressive Jugendliche bereits mit Handfesseln ruhiggestellt war. Dies habe ihm der Kollege offenbart, der in jener Nacht mit Eckardt E. auf Zivilstreife unterwegs war.

Auf der Anklagebank verwahrte sich Eckardt E. gestern gegen die schwere Anschuldigung. Er gab zu, dem sich wie wild Gebärdenden „zwei kontrollierte Schläge mit der flachen Hand versetzt“ zu haben, „um seinen Widerstand zu brechen“. Laut ärztlichem Attest erlitt der Schüler eine leichte Schwellung der Ober- und Unterlippe, eine kleine Risswunde sowie eine Beule an der Augenbraue.

„Ich lag auf dem Boden. Der Polizist hat mir die Hände auf dem Rücken gefesselt. Dann hat er sich auf meine Beine gekniet und mich mit der Faust links und rechts ins Gesicht geschlagen, immer und immer wieder. Er hatte Handschuhe an. Am Streifenwagen hat er mich dann in den Magen geboxt“, erzählte der inzwischen 19-jährige im Zeugenstand. „Da hätten Sie anders ausgesehen“, gab Amtsrichterin Kerstin Nitsche zu bedenken. Doch der junge Mann blieb bei seiner Version. Er musste sich übrigens im März 2006 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Jugendgericht verantworten, wurde ermahnt. Zu dieser Verhandlung wurde auch der jetzt Angeklagte Eckard E. als Zeuge geladen und sagte damals exakt das aus, was er während seiner eigenen Verhandlung versicherte.

Der Staatsanwalt glaubte ihm gestern jedoch nicht und beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung samt 1500 Euro Geldbuße. Richterin Nitsche sprach Eckard E. jedoch vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei, auch wenn es „möglicherweise sanftere Methoden gegeben hätte“. (*Namen geändert.) Hoga

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