Aus dem GERICHTSSAAL: Opfer flog meterweit durch die Luft
Betrunken Polizisten angefahren und verletzt
Stand:
Eigentlich wollte der Polizeibeamte Rainer R.* (52) in der Nacht des 12. April einen Wildunfall aufnehmen. Einer aus Geltow kommenden Autofahrerin war auf der B 1 – in Höhe des Hotels „Bayrisches Haus“ – ein Reh ins Auto gelaufen. Wenig später wurde Rainer R. von einem Betrunkenen in seinem Opel erfasst und meterweit durch die Luft geschleudert. Gestern musste sich der Unfallfahrer Martin M.* (26) im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten. „Ich bemerkte stadtauswärts zwei Autos am Straßenrand, eins davon mit Blaulicht. Das andere war ein Jeep. Die habe ich überholt“, erzählte der wegen fahrlässiger Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer Angeklagte. „Danach sah ich plötzlich eine Hose im Scheinwerferlicht. Ich bin sofort voll in die Eisen gegangen. Aber es war schon zu spät“, erinnerte sich der junge Mann. „Tut mir leid, was passiert ist. Ich weiß, ich hätte unter Alkoholeinfluss nicht fahren dürfen.“ Rainer R. erlitt durch den Zusammenstoß mit dem Auto des Angeklagten schwerste Beinverletzungen und – wie durch ein Wunder – lediglich ein SchädelHirn-Trauma ersten Grades. Vier Wochen lag der Beamte im Bergmann-Klinikum. Sieben Wochen stationäre Rehabilitation schlossen sich an. Seit zwei Monaten wird er ambulant behandelt. Ob Rainer R. jemals wieder Streifendienst fahren kann, ist fraglich.
Laut Aktenlage gingen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung bislang davon aus, das spätere Opfer sei stadtauswärts am rechten Fahrbahnrand gelaufen, dabei vom Opel des mit mindestens 1,1 Promille absolut Fahruntüchtigen von hinten erfasst worden. Zur Verwunderung der Juristen erzählte Rainer R. jedoch: „Die Frau mit dem Wildunfall hatte ihr Warndreieck ordnungsgemäß in Richtung Geltow hingestellt. Das wollte ich holen, während sich mein Kollege bemühte, die lockere Stoßstange ihres Autos notdürftig festzubinden. Ich befand mich also von Potsdam gesehen auf der linken Seite. “ Folgt man dieser Version, muss sich der Angeklagte mit seinem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls in der Gegenspur befunden haben. Sowohl der Streifenwagen des später Verletzten als auch der Jeep des Jagdpächters, der das verendete Reh abholte, standen auf dem rechten Seitenstreifen in Richtung Geltow. Fast gegenüber, ebenfalls auf dem Grünstreifen, befand sich der Pkw der Frau, die mit dem Wild kollidiert war. „Es bestand kein Grund, in die Gegenspur hineinzufahren“, befand Rainer R. Die Verteidigerin beantragte, weitere Zeugen zu laden, u. a. den Jagdpächter. Er sagte im Ermittlungsverfahren aus, der Polizist sei eindeutig rechts in Richtung Geltow gelaufen. Die Verhandlung wird am 20. Oktober fortgesetzt. (*Namen geändert.) Hoga
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