zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: OVG: Uferweg muss vorerst offen bleiben

Babelsberg - Der Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee muss vorerst offen gehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bewertete im Zuge einer Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der vorläufigen Offenhaltung des Weges höher als das Interesse der Anlieger an einer Sperrung, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.

Stand:

Babelsberg - Der Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee muss vorerst offen gehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bewertete im Zuge einer Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der vorläufigen Offenhaltung des Weges höher als das Interesse der Anlieger an einer Sperrung, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die umstrittene Frage, ob der Weg Teil der freien Landschaft ist und damit ein allgemeines Betretungsrecht besteht, habe der Senat im Hinblick auf mehrere Berufungsverfahren aber offen gelassen.

Acht Anrainer hatten gegen die öffentliche Nutzung des Uferweges vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geklagt. Sie wollten feststellen lassen, dass diese Bereiche nicht Teil der freien Landschaft im Sinne des brandenburgischen Naturschutzgesetzes sind. Die Stadt Potsdam vertritt hingegen den Standpunkt, dass der Weg für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember 2007 drei Grundstückseigentümern Recht gegeben, fünf weitere Klagen aber abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen ließen die Richter Berufung beim OVG zu.

Der Uferweg war nach dem Mauerbau von den DDR-Grenztruppen als Postenweg verwendet worden. Seit der Maueröffnung wird das Uferareal von Touristen und Spaziergängern genutzt. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })