Investor gewinnt Streit um Kongsnæs: OVG weist Beschwerde der Anwohner zurück
Berliner Vorstadt - Im Konflikt um die künftige Nutzung der wieder aufgebauten Matrosenstation Kongsnæs am Jungfernsee haben die teilweise prominenten Anwohner eine herbe juristische Niederlage erlitten. Demnach hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt eine Beschwerde von sieben Anwohnern gegen eine vorige Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts abgewiesen.
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Berliner Vorstadt - Im Konflikt um die künftige Nutzung der wieder aufgebauten Matrosenstation Kongsnæs am Jungfernsee haben die teilweise prominenten Anwohner eine herbe juristische Niederlage erlitten. Demnach hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt eine Beschwerde von sieben Anwohnern gegen eine vorige Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts abgewiesen. Dieses hatte bereits im Januar eine Klage der Anwohner gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung für die Ventehalle abgewiesen. Geklagt hatten laut dem PNN vorliegenden Urteil unter anderem Bild-Chefredakteur Kai Diekmann und TV-Moderator Johannes B. Kerner. Weiter heißt es in der aktuellen Entscheidung: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“
Der Streit zieht sich schon über Jahre: Die Anwohner vermuten, dass der Investor, der Berliner Juwelier Michael Linckersdorff, eine Großgastronomie in der Ventehalle plane. Linckersdorff hatte dies stets zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Januar erklärt, dass sich der Baugenehmigung für die Halle „der Umfang der gewerblichen Nutzung des Grundstücks hinreichend sicher entnehmen“ lasse. So seien Öffnungszeiten von 10 bis 23 Uhr, keine Parkflächen für Autos und die Beschränkung auf 122 Gastronomiesitzplätze festgeschrieben. Ein „Stehimbiss oder klassischer Biergarten“ seien weder beantragt noch genehmigt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Anwohner sei aus Sicht der Richter „nicht gegeben“.
Diese Entscheidung sei nicht zu beanstanden, urteilen nun die Richter des Oberverwaltungsgerichts. Unter anderem werden Einwände gegen Lärmemissionen zurückgewiesen. Weiter heißt es in dem 16-seitigen Urteil: „Ebenso geht der Einwand der Beschwerde fehl, die verkehrstechnische Erschließung sei weder geregelt noch – u.a. mangels öffentlicher Verkehrsanbindung – lösbar.“
Bereits 2010 war der Grundstein für das Projekt gelegt worden – es folgte ein juristisches Tauziehen. So hatten Gegner vor Gericht die erste von der Stadt erteilte Baugenehmigung mit Erfolg angefochten. Die Stadt musste die Genehmigung daraufhin langwierig überarbeiten, im vergangenen März wurde eine neue erteilt – gegen die die Anwohner erneut klagten.
Investor Linckersdorff sagte, er hoffe, die Anwohner würden nun ihre Klagen gegen das Projekt einstellen. Das Gericht habe alle Vorwürfe zurückgewiesen. Schon im Februar habe er den Bau der Ventehalle in Auftrag gegeben. Das Fundament sei bereits verlegt und noch einmal verstärkt worden. Im Spätsommer solle die in Polen aus Holz produzierte Halle aufgestellt werden: „2016 wird die Ventehalle samt Funktionsgebäude fertig sein und an einen Pächter übergeben. Ich will das perfekt und nachhaltig machen“, so Linckersdorff. Zudem werden drei Bestandsgebäude von Kongsnæs bis Anfang 2017 als Wohnhäuser saniert. Ein bereits fertiger Hafen sei schon verpachtet. HK
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