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Landeshauptstadt: P-Konten helfen Schuldnern

Neuerungen beim Pfändungsschutz

Stand:

Seit Donnerstag gelten neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz. Mit der Einführung der so genannten pfändungsfreien Konten (P-Konten) wird es für Betroffene leichter, über ihr pfändungsfreies Einkommen zu verfügen. Darüber informierte das Diakonische Werk Potsdam, das über eine Schuldnerberatung in der Lindenstraße 60 verfügt. Als Kontoinhaber habe man nunmehr einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto. Jede Person darf jedoch nur ein Konto als P-Konto einrichten. Auf diesem sind dann mindestens 985,15 Euro monatlich vor Pfändungen geschützt. Ist der Schuldner unterhaltsverpflichtet, kann der pfändungsfreie Betrag auch erhöht werden. Führte eine Kontopfändung bislang dazu, dass das Konto für Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträge gesperrt war, erlaubt die Neuregelung nun eine Weiternutzung des gepfändeten Kontos. Für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2011 existieren die bestehenden Regelungen zum Pfändungsschutz und die Regelungen zum P-Konto parallel. Danach sind lediglich P-Konten vor Pfändungen geschützt. Die Schuldnerberatung der Potsdamer Diakonie berichtet, dass mindestens jeder zweite Klient bereits von einer Kontopfändung betroffen war oder ist. Samir Baha

Samir Baha

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