zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Paga bevorzugt Pro Potsdam

ALG II-Empfänger können Wohnraum nur bedingt frei wählen / Kritik von SPD und Linkspartei.PDS

Stand:

Potsdamer Arbeitslosengeld-II-Empfänger können ihren Wohnraum nur bedingt frei wählen: Die Paga bringt wohnraumsuchende ALG II-Empfänger offenbar bevorzugt in Wohnungen von Pro Potsdam unter. Zwar habe die Stadt, die die Kosten für deren Unterkunft trägt, auch einen Wohnungsversorgungsvertrag mit den Genossenschaften wie „1956 e.g.“ oder „Karl Marx“. Doch versuche sie, Arbeitslosengeld-II-Empfänger möglichst in Wohnungen ohne Kautionsforderung zu vermitteln, sagte Hans-Joachim Böttche, Leiter des Bereichs Wohnen, den PNN gestern auf Nachfrage.

Aus diesem Grund zahle die Paga (Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung Arbeitssuchender) ALG-II-Empfängern vorwiegend Wohnungen bei Pro Potsdam (ehemals Gewoba). Denn das städtische Unternehmen erlasse laut Böttche Mietern mit Wohnberechtigungsschein die Kaution. Die Stadt spare so diese Ausgaben dafür. Die Genossenschaften und andere Wohnungsanbieter würden dagegen auf die Übernahme von Genossenschaftsanteilen oder Sicherheitszahlungen bestehen, so Böttche.

Dennoch übernehme die Paga in bestimmten Fällen die Anteile oder Kautionen für einen Hilfebedürftigen – etwa wenn keine Wohnung zur Verfügung steht. Allerdings müssen Wohnungssuchende teilweise sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Böttche bestätigte, dass es „dauern“ könne, bis eine Wohnung verfügbar sei – gerade günstige kleinere Ein- bis Zwei-Zimmerwohnungen seien rar. Diese Erfahrung machte auch Monika Kirchner, Leiterin des Potsdamer Frauenhauses. „Erst wenn es bei Pro Potsdam längere Zeit nicht klappt, gibt es Mietkautionen für andere“, erklärte sie Dienstagabend vor dem Sozialausschuss. Sie kenne mehrere solcher Fälle. Fachbereichsleiter Andreas Ernst betonte, dass die Paga keine entsprechende Arbeitsanweisung bekommen habe. Trotzdem habe laut Brigitte Bartels von der Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx“, die Paga seit ihrem Bestehen so gut wie keine Genossenschaftsanteile ihres Unternehmens gezahlt.

Die SPD-Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete Klara Geywitz, sprach im Ausschuss von „einer unterschiedlichen Einschätzung der Wirklichkeit“. Kritik äußerte auch Siegmar Krause (Die Linke.PDS): Er halte es für „bedenklich“, wenn auf Wohngeld Angewiesene sich erst bei Pro Potsdam bewerben müssten und den Wohnraum nicht frei wählen könnten.

Betroffen könnten davon auch die 93 Potsdamer Bedarfsgemeinschaften sein, die derzeit in „unangemessenen“ Wohnungen leben. Die Entscheidung, ob und wann diese umziehen müssen, sei aber noch offen, so Fachbereichsleiter Ernst. Seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 gelten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein strengere Richtlinien. Als Bemessungsgrundlage dient nun in der Landeshauptstadt ein Höchstsatz von 7,40 Euro Warmmiete pro Quadratmeter sowie eine räumliche oder in ihrer Zimmeranzahl beschränkte Wohnung. So gelten für einen Zwei-Personen-Haushalt 65 Quadratmeter oder 481 Euro Warmmiete als Höchstgrenze. Bereits 18 Potsdamer mussten deshalb seit Januar 2005 in kleinere beziehungsweise günstigere Wohnungen umziehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })