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Landeshauptstadt: Parkidylle versus Badespaß

Stiftungssprecherin: Entgegenkommen zeigen

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Die einen wollen ein malerisches Ufer nach historischen Plänen, die anderen Bade- und Sportvergnügen. Beides scheint am Babelsberger Park nicht möglich zu sein. Ein Gericht soll nun entscheiden, wem Recht gegeben wird: Der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die ihren Anspruch aus der Geschichte des Areals ableitet. Oder den Strandbadgästen und Seesportclubmitgliedern, die aus über 50 Jahren Bestehen eine Art Gewohnheitsrecht ableiten könnten.

Für den Fall, dass der Schlösserstiftung die beiden Grundstücke am Ufer des Tiefen Sees zugesprochen würden, werde sie erst in maximal 15 Jahren das Areal umwidmen, erklärt Sprecherin Elvira Kühn. Sowohl der Stadt als Strandbadeigner, als auch dem Seesportclub e.V. bliebe so genug Zeit, Alternativen zu finden, so Kühn. Die Sportler nutzen eine Fläche, die bereits der Stiftung zugesprochen wurde, erhielten aber Ende der 90er einen Nutzungsvertrag über 20 Jahre. Das könne ihn aber nicht beruhigen, sagte Detlef von Jagow, Vorsitzender des Vereins. Mit großer Sorge verfolge er den Rechtsstreit. Die Stiftungspläne sähen vor, in zwölf Jahren, wenn der Nutzungsvertrag des Vereins ausliefe, das Clubhaus abzureißen und das Gelände zur Wiese zu machen. „Schade vor allem für unseren Nachwuchs“, so von Jagow. Ein Fünftel der insgesamt 120 Mitglieder seien Kinder und Jugendliche, für die dann der Wassersport entfiele. NIK

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