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Aus dem GERICHTSSAAL: Parkplatzkrieg mit Kamera und Mistforke

Freispruch unter dem Protest der Zuhörer

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALFreispruch unter dem Protest der Zuhörer „Die Mistforke hatte ich gerade in der Hand. Da habe ich sie mitgenommen“, begründet Hubert H.* (71) vor Gericht seine bauernkriegsähnliche Ausstattung am 6. Juni dieses Jahres. Sein als Zeuge geladener Nachbar Franz F.* (65) entgegnet: „Der geht immer bewaffnet aus dem Haus. Er stänkert, wo er nur kann.“ Und das – glaubt man den interessierten Zuhörern aus der Nachbarschaft – seit Jahrzehnten. Ein Streitpunkt ist das unbebaute Grundstück von Anneliese A.* (69). Hubert H. und seine Tochter nutzen nach eigenem Bekunden den Weg davor als Parkplatz für ihre Autos. Frau A. ist der Ansicht, die Vehikel versperren die Zufahrt zum Grundstück. Herr A. und Franz F. markierten die Grenze mit einem rot-weißen Flatterband, setzten zwei Bauzaunfelder, pinnten ein Parkverbotsschild daran. Eines Tages war die Absperrung verschwunden, die Betonfüße der Zaunfelder mit Zement verfüllt. Für diese Teufelei, so viel war den Nachbarn klar, könne nur der Querulant Hubert H., vielleicht auch dessen Sohn oder die Tochter in Frage kommen. Als Franz F. den Sabotageakt an besagtem 6. Juni im Bild festhalten wollte, soll Hubert H. den Mann mit der Mistgabel bedroht haben, um ihn am Fotografieren zu hindern. „Das stimmt nicht“, pariert der wegen Sachbeschädigung und Nötigung Angeklagte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Franz F. habe plötzlich an seinem Gartenzaun gestanden, einen Knüppel in der Hand, und wie ein Verrückter gebrüllt. Um die Beleidigungen zu dokumentieren, habe er seiner Tochter zugerufen, sie solle ihm das Diktiergerät bringen. „Es ist ja nicht das erste Mal, dass er mich grundlos beschimpft. Er hat mich auch schon tätlich angegriffen“, erklärt Hubert H. erregt, spielt zum Beweis der Verbalattacke das Tonband vor. „Ist das überhaupt zulässig“, vergewissert sich Franz F., der zuvor vehement bestritt, seinen Kontrahenten „belegt“ zu haben. „Ist das Ihre Stimme“, hakt Amtsrichterin Judith Janik nach. Kleinlaut gesteht der Zeuge: „Jawohl, ich habe ihn Lump genannt. Ich habe ihn auch als geisteskrank bezeichnet. Aber einen Knüppel hatte ich nicht.“ Den sah auch die Tochter des Angeklagten nicht. „Mein Vater hatte die Mistgabel in der Hand, aber nicht drohend erhoben, sondern seitlich“, erinnert sich die 35-Jährige. „Herr H. fotografierte uns unentwegt und behauptete, mein Vater hätte den Bauzaun beschädigt.“ „ Können Sie Ihr Auto nicht einfach woanders hinstellen und den Älteren ein gutes Beispiel geben“, regt die Vorsitzende an. Dann spricht sie Hubert H. frei, da ihm die Täterschaft nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Die im Saal anwesenden Nachbarn sind empört. „Das ist ein Freibrief für diesen Mann. Der macht doch jetzt so weiter wie bisher“, vermutet eine Anwohnerin. (*Namen geändert) Hoga

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