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Aus dem GERICHTSSAAL: Parteiverrat und versuchte Nötigung?

Prozess gegen Veikko B.: Gericht verlas Urteil gegen Hauptbelastungszeugin

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Vierter Verhandlungstag im Prozess gegen Veikko B. (40) vor dem Landgericht. Der bekannte Rechtsanwalt erscheint ganz lässig in Jeans und Turnschuhen. Er vertrat unter anderem Björn L. aus Langerwisch, einen der vermeintlichen Täter des Überfalls auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. am Ostersonntag, hat aber jetzt das Mandat niedergelegt.

Wegen der Hitze stellt es der Kammervorsitzende seinen Beisitzern, dem Staatsanwalt sowie dem Verteidiger frei, ohne Robe zu verhandeln. Am Tatvorwurf ändert sich dadurch nichts. Die Anklage legt Veikko B. Parteiverrat und versuchte Nötigung zur Last. Der Jurist schweigt bislang zu der Beschuldigung, 2001 eine wegen versuchten Mordes Angeklagte vertreten, das Mandat dann niedergelegt zu haben, als die Frau nicht zahlte. Um deren neuen Verteidiger unter Druck zu setzen, soll er ihm die Herausgabe wichtiger Beweismittel verweigert haben. Zudem soll Veikko B. als Zeugenbeistand des Ex-Verlobten der Angeklagten tätig geworden sein, ihm geraten haben, keine die Frau möglicherweise entlastenden Angaben zu machen. Als die Angeklagte gestand, von ihrem Partner zu dem Mordversuch angestiftet worden zu sein, soll Veikko B. gesetzwidrig dessen Verteidigung übernommen haben (PNN berichteten).

Am gestrigen Prozesstag verlas der Kammervorsitzende das am 5. November 2001 ergangene Urteil gegen die Hauptbelastungszeugin des jetzigen Prozesses, Britta P. ( Sie hatte das Verfahren gegen ihren früheren Verteidiger Veikko B. ins Rollen gebracht, indem sie Anzeige bei der Anwaltskammer erstattete.) Die damals 29-Jährige Versicherungskauffrau wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an ihrer Intimfreundin Annette O. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Der Strafrest wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Urteilsbegründung wurde Britta P. von ihrem Lebensgefährten, dem sie hörig war, unter Druck gesetzt, eine Geldquelle zu erschließen. Per Internet nahm die lesbisch veranlagte Frau Kontakt zu der gleichgesinnten Annette O. auf, die mit sado-masochistischen Sexpraktiken einverstanden war. Selbige wurden gefilmt. Um die Vermarktung kümmerte sich der Partner von Britta P. Als die Freundin auf Drängen der damaligen Angeklagten ihre Unfallversicherung auf 300 000 DM erhöhte, in deren Genuss Britta P. kommen sollte, kam ihr Freund auf die Idee, sie solle Annette O. von einem Felsen in der Sächsischen Schweiz stoßen. Britta P. gab der Freundin tatsächlich einen Schubs. Der Sturz in die Tiefe wurde nach sechs Metern von einem kleinen Baum gebremst. Die Frau kam mit einem Milzriss und Prellungen davon.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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