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Aus dem GERICHTSSAAL: Partygäste mit Messer bedroht

Anklage: Versuchte Nötigung und Sachbeschädigung

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Aus dem GERICHTSSAALAnklage: Versuchte Nötigung und Sachbeschädigung Es ist eigentlich ganz simpel: Uneingeladen erscheint man nicht auf einer Fete. Und man versucht erst recht nicht, die Partygäste mit einem Messer in Schach zu halten, Mobiliar vom Balkon der Gastgeber zu schmeißen, Gegenstände aus Wut zu zertrümmern. Genau das wirft die Staatsanwaltschaft Max M.* (23) vor. Der Arbeitslose soll in der Nacht des 27. Dezember 2002 gewaltsam in eine Wohnung in der Friedrich-Ebert-Straße eingedrungen sein, in der eine Gruppe junger Leute fröhlich feierte. Als er gebeten wurde, die Örtlichkeit zu verlassen, sah er rot. Fabian F.* (19) kennt den Angeklagten vom Sehen. Er wollte mit Freunden in seinen Geburtstag hineinfeiern, als Max und ein Kumpel ungebeten bei ihm auftauchten. „Er sagte, sie würden nur gehen, wenn sie etwas zu trinken bekommen“, berichtet der Lehrling im Zeugenstand. Um das Duo loszuwerden, habe er ihm eine Flasche Sekt und zwei Pappbecher gegeben. „Sie tranken alles aus, dann begann Max zu randalieren. Er warf Stühle vom Balkon, schnappte sich ein Küchenmesser und fuchtelte damit vor uns herum.“ „Wir hörten den Angeklagten schon im Hausflur brüllen. Plötzlich stand er in der Tür“, erinnert sich Fabians Freundin Valeria V.* (18) . Als es ihr gelungen sei, das Zimmer zu verlassen, habe sie die Polizei gerufen. „Aber die kam erst zwei Stunden später“, moniert die Zahntechnikerin. In der Zwischenzeit habe Max M. offenbar ihr im Flur stehendes Fahrrad demoliert und eine Scheibe der Haustür zerstört. „Der Angeklagte wollte mit dem Tortenmesser auf mich losgehen“, glaubt Guido G.* (19). „Er bezeichnete mich als schwule Schwuchtel und sagte, wenn ich versuchen sollte abzuhauen, würde etwas passieren.“ Als Max und sein Kumpel, der eigentlich die ganze Zeit nur dabeistand, endlich das Haus verließen, habe er ein Krachen aus dem Treppenhaus vernommen, „so als ob jemand etwas zusammentritt“. Irgendeiner aus der Gruppe der Feiernden habe ihn eingeladen, versichert Max M. Das habe er sich natürlich nicht zweimal sagen lassen. Als ihm vom Gastgeber bedeutet wurde, er sei unerwünscht, habe er sich geärgert, gesteht der bereits wegen Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Sachbeschädigung und Nötigung Vorbestrafte. „Ich habe dort keinen beschimpft und mit dem Messer bedroht“, versichert er. Auch das zerbeulte Fahrrad und die kaputte Scheibe kämen nicht auf sein Konto. Das Gericht glaubt den Zeugen und verurteilt Max M.wegen versuchter Nötigung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je drei Euro. (*Namen geändert.)

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