zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Pensionswirtin geprellt

Kölner Serienbetrüger mietete sich ohne Bezahlung ein

Stand:

Kölner Serienbetrüger mietete sich ohne Bezahlung ein AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Mit dem Service der Pension „Auf dem Kiewitt“ war Gerhard H. zufrieden, sehr zufrieden sogar. Vom 29. Juli bis zum 4. August 2002 genoss der Kölner die Annehmlichkeiten der kleinen Herberge. Ans Bezahlen dachte er allerdings nicht. Dass dies sein Trick ist, wusste die Pensionsinhaberin damals noch nicht. Als der Gast abreiste, versprach er, seine Schulden in Höhe von 297,30 Euro per Überweisung zu begleichen. Als lange Zeit kein Geld kam, mahnte die Wirtin, erstattete schließlich Anzeige gegen den Säumigen. Justitias Mühlen begannen zu mahlen. Nach Anklageerhebung schickte Gerhard H. plötzlich die fällige Summe, wohl hoffend, dass die Sache damit aus der Welt sei. Genutzt hat es ihm nichts. Gestern musste sich der Mann aus Nordrhein-Westfalen wegen Betruges vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damals Arbeits- und Obdachlose – zu jener Zeit verfügte er nicht über die nötigen finanziellen Mittel – sich in der Pension einmietete und von vornherein nicht die Absicht hegte, den Preis für die Unterkunft zu bezahlen. Das stellt Gerhard H. (48) entschieden in Abrede. Wäre der Scheck vom Arbeitsamt über 540 Euro verabredungsgemäß von der Post in Köln nach Potsdam geschickt worden, stände er nun nicht als Betrüger da. „Das Ding ist fehlgeleitet worden“, vermutet er, hat auch gleich einen Zeugen aus der Rheinmetropole herbeizitiert, der dies bestätigen soll. Leider kann Uwe S. (42), Filialleiter bei der Kölner Post, nur erklären, dass er auf Weisung des Angeklagten, der über kein Konto verfügte, mehrere Schecks an dessen jeweiligen Aufenthaltsort weiterleitete. Zur fraglichen Zeit sei er allerdings im Urlaub gewesen, könne über den Weg besagten Papiers deshalb keine Angaben machen. „Am 8. August 2002 hatten Sie den Scheck dann aber in den Händen“, wirft Richter Eckardt ein. „Wieso haben Sie jetzt nicht gezahlt?“ Auch dafür hat der überaus Redegewandte eine Erklärung parat: Weil er nicht ins Obdachlosenheim wollte – die Stadt Köln habe ihn verpflichtet, sofort 365 Euro für die Unterbringung in einem kleinen Hotel „abzudrücken“. Den Rest habe er zum Leben gebraucht. „Ich sehe ja ein, dass ich mich unklug verhalten habe“, gibt sich Gerhard H. reumütig. „Ich wollte die Pensionswirtin wirklich nicht schädigen. Aber ich hatte damals ganz andere Probleme. Der Vermieter hatte mir die Wohnung gekündigt. Meine Freundin war tödlich verunglückt.“ Da habe er die Bezahlung einfach schleifen lassen. „Es ist die übliche Vorgehensweise des Angeklagten, sich in Hotels einzumieten und dann einfach zu verschwinden“, stellt die Staatsanwältin klar. Zu den acht Vorstrafen wegen Betruges komme nun eine weitere hinzu. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })