Aus dem GERICHTSSAAL: Per Polizei-Eskorte in den Zeugenstand
Opfer fiel nach Schlag mit Bierflasche ins Koma / Vorbestrafter muss sich drei Jahre bewähren
Stand:
Aus dem GERICHTSSAALOpfer fiel nach Schlag mit Bierflasche ins Koma / Vorbestrafter muss sich drei Jahre bewähren Der Angeklagte wird in Handfesseln in den Verhandlungssaal gebracht. Er sitzt derzeit zwei nicht bezahlte Geldstrafen wegen Körperverletzung ab. Der wichtigste Zeuge fehlt allerdings. Ohne ihn würde der Prozess platzen. Kurz entschlossen greift Richterin Kerstin Devriel zum Telefonhörer, bittet die Polizei um Amtshilfe. Wenig später ist ein Streifenwagen zum Obdachlosenheim am Lerchensteig unterwegs. Es war eine Straftat im Alkoholikermilieu. Georg G.* (53) trank am 1. November 2004 – wie so oft – mit seinem Kumpel Peter P.* und Bekannten in dessen damaliger Wohnung Am Stern viel Bier. Irgendwann kam es zum Streit. Laut Anklage soll der kräftige Georg G. dem schmächtigen Peter P. zuerst einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, ihm danach eine Flasche über den Kopf gezogen haben. Das Opfer erlitt eine Platzwunde an der Stirn. Beide Augen schwollen zu. Wenige Tage danach fiel es – auch wegen seines schlechten Allgemeinzustandes – ins Koma. „Ich habe dem Peter nichts getan. Den gucke ich höchstens schief an, da rennt der schon“, beteuert Georg G. auf der Anklagebank. „Dass wir Streit hatten stimmt. Peter schuldet mir noch 28,60 Euro.“ Die habe er an jenem Vormittag verbal eingefordert, nicht jedoch mit Schlägen, so der Arbeitslose. „Die beiden haben sich eigentlich immer gezofft“, erzählt Janina J.* (19) im Zeugenstand. Am Tattag seien sie und ihr Opa ebenfalls in der Wohnung von Peter P. gewesen. „Wenn Georg blau ist, tickt der immer aus“, berichtet die Förderschul-Abgängerin, erntet einen bösen Blick des Angeklagten. „Das mit dem Faustschlag stimmt, das mit der Flasche nicht“, erklärt sie nun. Die Vorsitzende wirft ein: „Bei der Polizei haben Sie angegeben, Georg habe dem Frank eine Flasche Berliner Kindl über den Schädel gehauen. Der habe danach an der Stirn geblutet.“ Jainina J. schaut zu dem Mann auf der Anklagebank. „Hier spielt die Musik“, mahnt die Vorsitzende. Die Potsdamerin gibt sich zerknirscht. „Entschuldigung, da habe ich mich wohl eben geirrt“, meint sie, bestätigt dann die polizeiliche Aussage. Es klopft. Die Beamten haben Peter P. in seinem Zimmer am Lerchensteig angetroffen, eskortieren ihn nun in den Verhandlungssaal. Viel trägt der mittlerweile Genesene zur Aufklärung des Falles nicht bei. „In meiner Wohnung ist es zu keiner Körperverletzung gekommen“, behauptet er. Am 2. November sei er an der Minimal-Kaufhalle zufällig in die Schusslinie einer Gruppe Jugendlicher geraten, die Passanten provozierten und mit Flaschen warfen. „Eine Pulle traf mich am Kopf“, Das Gericht glaubt der Aussage von Janina J. und verurteilt den mehrfach vorbestraften Georg G. wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: