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Homepage: PESTALOZZA-GUTACHTEN

Ein Gutachten des renommierten Berliner Staats- und Verfassungsrechtlers Prof. Christian Pestalozza kommt zu dem Schluss, dass die Rückforderung von zehn Millionen Euro Rücklagen der Brandenburgischen Hochschulen durch das Land verfassungswidrig ist.

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Ein Gutachten des renommierten Berliner Staats- und Verfassungsrechtlers Prof. Christian Pestalozza kommt zu dem Schluss, dass die Rückforderung von zehn Millionen Euro Rücklagen der Brandenburgischen Hochschulen durch das Land verfassungswidrig ist. Das Vorgehen der Landesregierung sei inhaltlich als ein Bruch des Brandenburgischen Hochschulpaktes II, der im Jahr 2007 unterzeichnet wurde, zu werten. Das Gutachten war von der Landesrektorenkonferenz in Auftrag gegebenen worden. Pestalozza spricht von einer „nicht gerechtfertigten Abweichung von einer rechtsverbindlichen Vereinbarung oder Zusicherung“. Die Finanz- und Hochschulautonomie der Hochschulen werde durch den Eingriff verletzt, so der Gutachter.Auch seien die Hochschulen an der verfassungsrechtlich gebotenen Entscheidungsfindung nicht angemessen beteiligt worden PNN

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