Aus dem GERICHTSSAAL: Pflastersteine gegen Polizisten
Versuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch
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Aus dem GERICHTSSAALVersuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch Rexhep C. (23) wollte am 30. Oktober 2004 nach eigener Aussage friedlich gegen einen von dem bekannten Neonazi Christian Worch angemeldeten Aufmarsch Rechtsgerichteter in der Landeshauptstadt demonstrieren. Auf der Langen Brücke schlug die Stimmung der alternativen Protestierer plötzlich um. Sie griffen sich Pflastersteine aus dem Gleisbett der Straßenbahn und schleuderten sie gegen Polizisten, die die Nazi-Demo absicherten. Mindestens sieben Steine – so der Staatsanwalt – soll der seit 13 Jahren in Potsdam lebende Kosovo-Albaner aus dieser Gruppe heraus in Richtung der Beamten geworfen haben – allerdings ohne jemanden zu treffen. „Seit meine Familie in Deutschland ist, sind mein Bruder und ich mehrfach von Neonazis zusammengeschlagen und durch Messerstiche verletzt worden“ , berichtet Rexhep C. und präsentiert mehrere beeindruckende Narben. Als er an besagtem Tag dann einen Sprechchor mit dem Wortlaut „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten“ vernahm, sei eine Sicherung in ihm durchgebrannt. „Alle um mich herum haben Steine geschmissen. Da habe ich mitgemacht – ohne groß nachzudenken. Dummerweise hatte ich vorher mit einer Freundin eine Flasche Wein getrunken, was ich sonst nie tue. Dadurch war meine Hemmschwelle herabgesetzt“, schätzt der junge Mann ein. „Die Polizeibeamten haben ja auch nur ihren Job gemacht.“ Er habe seine Lehren aus dem Tag gezogen, werde nie wieder an einer Demonstration teilnehmen. Während sich die übrigen Steinewerfer bis an die Haarwurzeln vermummten, kleidete sich der Angeklagte in ein helles T-Shirt – gut erkennbar für jedermann. Dass die Tat nicht geplant war, glaubt ihm der Staatsanwalt deshalb aufs Wort. Acht Monate Freiheitsstrafe – allerdings auf Bewährung – seien angemessen. Der Verteidiger spricht von der Sogwirkung der Massen und plädiert für eine mildere Bestrafung, da seinem Mandanten, der lediglich eine Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzt, sonst unter Umständen die Ausweisung droht. Amtsrichterin Dr. Birgit von Bülow verurteilt Rexhep C. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Hoga
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