In Sachen Straßenreinigungssatzung spielen die Stadt und die Stadtverordneten weiter Ping-Pong miteinander: Erneut beschloss die Stadtverordnetenversammlung am gestrigen Abend die von ihr favorisierte Satzung mit 35 zu acht Stimmen, erneut kündigte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) an, diese von ihm als rechtswidrig empfundene Satzung für ungültig zu erklären. „Sie wird von mir wieder beanstandet“, kündigte Jakobs kurz nach der Abstimmung gegenüber den PNN an. Bereits ein erster Anlauf des Stadtparlaments, eine Straßenreinigungssatzung mit zwei verschiedenen Reinigungsklassen zu verabschieden, war am Veto des Oberbürgermeisters gescheitert, der gemäß Kommunalverfassung von ihm als rechtswidrig eingeschätzte Beschlüsse kassieren kann.
Nun rechnet der Oberbürgermeister mit einem Urteil der Kommunalaufsicht. Dieses Gremium des Landesinnenministeriums trifft die abschließende Entscheidung, wenn ein Beschluss zum zweiten Mal vom Verwaltungschef beanstandet wird. In einer Stellungnahme hat die Kommunalaufsicht bereits „rechtliche Hinweise“ gegeben, die aber sowohl die Stadt als auch die Stadtverordneten zu ihren Gunsten auslegen. „Ich gehe davon aus, dass die Kommunalaufsicht uns recht geben wird“, erklärte Jakobs den PNN. Die Satzung der Stadtverordneten sei „willkürlich und anfechtbar“.
Während die Verwaltung eine Reinigungsklasse will, die sowohl die teure Besenreinigung per Hand als auch die preiswerte Maschinenreinigung beinhaltet, wollen die Stadtverordneten Straßen festlegen, in denen die Anwohner nur die reine Maschinenreinigung bezahlen brauchen. Der Oberbürgermeister dagegen argumentiert, auf diese Weise müssten die Anwohner verwinkelter, etwa mit Parkbuchten ausgestatteter Straßen automatisch mehr bezahlen, da die Höhe der Gesamtreinigungskosten gleich bleibe. Die Stadtverordneten sehen das Problem indes grundsätzlich: „Wer gibt vor, was gemacht wird – die Verwaltung oder die Stadtverordnetenversammlung?“, fragte Klaus Rietz (CDU/ANW). Guido Berg
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: