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Unter welchen Bedingungen Bedürftige von den Gebühren für einen Personalausweis befreit werden können, lässt sich nur durch eine Einzelfallprüfung klären.

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Potsdam: Gebühren für Personalausweis: Plakate sollen helfen

Die Stadtverwaltung Potsdam informiert jetzt darüber, unter welchen Bedingungen die Gebühren für einen Personalausweis erlassen werden. Klare Vorgaben oder einen Antrag gibt es aber nicht.

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Mit einem eigens erstellten Plakat informiert die Stadtverwaltung darüber, unter welchen Umständen die Gebühren für einen Personalausweis erlassen werden können. Das geht aus einer Mitteilungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am morgigen Mittwoch hervor. Die Stadtverwaltung zieht damit erste Konsequenzen aus dem Fall des mittellosen Rentners, der wie berichtet seit vergangenem Jahr bislang vergeblich versucht, einen Erlass der Gebühren oder zumindest deren Ermäßigung zu erreichen.

Auf dem Plakat der Stadtverwaltung, das seit Mitte Februar im Bürgerservicecenter im Rathaus in der Friedrich-Ebert- Straße aushängt, wird auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Gesprächstermin mit den Mitarbeitern zu vereinbaren, wenn man bedürftig ist und nicht über das nötige Geld verfügt, um die Gebühren bezahlen zu können. Eine weitere Voraussetzung wird genannt: Man müsse sich zusätzlich in einer besonderen Notlage befinden.

"Aktive" Informationspolitik gefordert

Hintergrund ist ein Antrag der Stadtverordneten-Fraktion Die Andere, in der eine „aktive“ Informationspolitik über die Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung bei Bedürftigkeit gefordert wird. Mit dem Plakat und den Informationen durch die Mitarbeiter sei man der Forderung nun nachgekommen, hieß es aus der Stadtverwaltung.

Bedürftigkeit liegt nach der derzeitigen Regelung unter anderem dann vor, wenn der Betroffene Sozialleistungen bezieht. Allerdings argumentierte die Stadt in dem Fall des mittellosen Rentners stets damit, dass die Gebühren bereits in den Hartz-IV-Satz einbezogen seien. Dadurch müsste zusätzlich eine besondere Notlage wie beispielsweise hohe Kosten wegen einer Erkrankung vorliegen, damit die Behörde auf die Gebühren verzichten kann. Weitere Gründe könnten sein, dass die Sozialleistungen nicht ausgezahlt wurden oder eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Jeder Einzelfall soll inidividuell bewertet werden

Jeder einzelne Antrag auf Gebührenbefreiung sei ein Einzelfall und müsse individuell betrachtet und bewertet werden, hieß es in der Mitteilungsvorlage weiter. Entscheidend sei dabei aber die individuelle Notlage des jeweiligen Antragstellers. Dadurch sei es auch nicht möglich, allgemein vorzulegende Unterlagen zu nennen. Ein Antragsformular werde es daher ebenfalls nicht geben. Allerdings hätten die Mitarbeiter im Bürgerservicecenter künftig eine Checkliste, nach der geprüft werden könne, ob Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen oder nicht. 

Stefan Engelbrecht

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