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Aus dem GERICHTSSAAL: Plötzlich ratscht Blech auf Blech

Angeklagter: Crash nicht bemerkt / 300 Euro Buße

Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter: Crash nicht bemerkt / 300 Euro Buße Die Situation ist hinlänglich bekannt: Es ist Großeinkauf angesagt, der Parkplatz vor dem Supermarkt so gut wie dicht. Todesmutig versucht man, sich in die viel zu enge Lücke zu quetschen. Eigentlich – so die Überlegung – müsste man beim Ausparken auch mit heiler Haut davonkommen. Doch weit gefehlt. Plötzlich ratscht Blech auf Blech. Ein scheußliches Gefühl... So ähnlich erging es auch Henry H.* (40) am 29. September 2003. Frohgemut packte der Angestellte gegen 16 Uhr die Waren in den Kofferraum seines Honda. Dann gab er Gas – sehr zum Erschrecken von Dietmar D.* (27), der mitansehen musste, wie das Gefährt des Henry H. seinem Wagen gefährlich dicht auf die Karosserie rückte. „Ich versuchte noch, dem Hondafahrer Zeichen zu geben. Aber er hat mich wohl nicht bemerkt“, vermutet der Anlagenfahrer im Zeugenstand. Henry H. sei in einem Zug rückwärts ausgeparkt und davongefahren. „Geistesgegenwärtig merkte ich mir das Kennzeichen. Dann ging ich zu meinem Auto und sah die Bescherung“, so der Zeuge. Was seiner Ansicht nach „nur“ ein tiefer Kratzer im Lack war, erwies sich nach Begutachtung durch einen Fachmann als eine Beschädigung der Radaufhängung. Schaden: 1252 Euro. Henry H. – angeklagt wegen Unfallflucht – beteuert vor Gericht: „Ich habe den Crash wirklich nicht bemerkt. Deshalb war ich ja so erstaunt, als die Polizei bei mir auftauchte.“ Die Vorsitzende blickt auf die Unfallfotos. „Die Delle in Ihrem Auto ist ja auch nicht ohne. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie keinen Anstoß gespürt haben“, gibt sie zu bedenken. „Ich hatte das Radio an. Die Scheibe war geschlossen“, so der Verkehrssünder, der sich bis dato vorbildlich verhielt. Die Richterin regt an, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 300 Euro einzustellen. „Sie sind dann nicht vorbestraft, und Punkte in Flensburg gibt es auch nicht.“ Henry H. ist einverstanden und sehr erleichtert. (*Namen von der Redaktion geändert.) Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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