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Hunderte Potsdamer demonstrierten im Februar 2016 gegen die siebte Pogida-Kundgebung. Ein Beamter wurde am Abend von einem Pogida-Gegner beleidigt und getreten.

© A. Klaer

7. Pogida-Demo in Potsdam: Pogida-Gegner vor Gericht freigesprochen

Ein Polizist wurde nach einer Pogida-Demonstration in Bornstedt von einem Mann getreten und beleidigt, ein 25-Jähriger musste sich vor dem Potsdamer Amtsgericht dafür verantworten. Doch es konnte nicht geklärt werden, ob er wirklich der Täter war.

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Potsdam - Freispruch für einen Pogida-Gegner: Dem 25-jährigen Mann war vorgeworfen worden, nach einer Demonstration der islamfeindlichen Gruppe in Bornstedt einen Polizisten getreten und ihn als „Hurensohn“ beleidigt zu haben. Vor dem Amtsgericht Potsdam stellte sich jetzt aber heraus: Ob der Angeklagte wirklich der Täter war, ist unklar. Selbst die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch.

Konkret ging es bei dem Vorfall um die siebte Pogida-Demo, die am 24. Februar 2016 durch Bornstedt zog. Laut der Anklage hatten der Mann und andere eine polizeiliche Anweisung ignoriert, den dortigen Rewe-Parkplatz zu verlassen. Die Beamten bildeten eine Polizeikette und drängten die Gegendemonstranten zurück, um ein Aufeinandertreffen mit abreisenden Pogida-Anhängern zu verhindern. In dieser Situation, die von den Polizisten vor Gericht als „Gemengelage“ und „dynamisch“ beschrieben wurde, wurde einer der Beamten getreten und beleidigt.

Verteidigung: "Irgendwer muss es ja gewesen sein"

Zwar merkte sich der getretene Polizist äußerliche Merkmale – diese aber waren äußerst vage. Festgenommen wurde der jetzt Freigesprochene erst später, als der Polizist glaubte, ihn wiedererkannt zu haben. Ob es sich bei ihm wirklich um den Täter handelte, konnte nicht geklärt werden. Die Folge: Freispruch. Stets ein Erfolg für die Verteidigung des Angeklagten. Gleichwohl sagte Verteidigerin Sina Hoffmann am Mittwoch auf PNN-Anfrage: „Mir tut es natürlich um den betroffenen Beamten leid – denn irgendwer muss es ja gewesen sein. “ Es werfe ein schlechtes Licht auf alle Gegendemonstranten, „wenn es einige wenige nicht schaffen, sich im Griff zu haben“.

Noch in Vorbereitung befindet sich nach PNN-Informationen unterdessen ein Prozess mit mindestens fünf angeklagten Pogida-Gegnern, denen verschiedene Straftaten bei der ersten Pogida-Demo Mitte Januar 2016 vorgeworfen werden. Wie berichtet hatte es massive Ausschreitungen von Linksautonomen gegeben, ermittelt wird unter anderem wegen besonders schweren Landfriedensbruchs. 

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