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Links und rechts der Langen Brücke: Politik gestalten können

Michael Erbach fordert ein geschlossenes Auftreten der Stadtfraktionen für eine Änderung der Kommunalverfassung

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Wenn am Montag die neue Stadtverordnetenversammlung zu ihrer ersten Sitzung zusammentritt, wird es einige Neuerungen geben. Erstmals findet vor der konstituierenden Sitzung eine ökumenische Andacht statt. Man darf gespannt sein, wie viele der nunmehr 56 Abgeordneten den Weg in die Nikolaikirche finden werden. Das wirklich Neue aber wird sich später im Stadthaus abspielen – wenn es um die Zusammensetzung der Ausschüsse geht. Dabei wird es nicht einmal richtig spannend: Die durch die Kommunalwahl entstandene kräftemäßige Zusammensetzung des Stadtparlaments gibt auch die Zusammensetzung der Ausschüsse vor – dennoch wird es anders sein, als noch vor ein paar Wochen. Zwei Gruppierungen, die erneut in die Stadtverordnetenversammlung einziehen konnten, werden – im Gegensatz zu der Zeit vor der Wahl – von der Teilhabe an der Macht ausgeschlossen sein: Die Andere und das BürgerBündnis. Die neue Kommunalverfassung verwehrt beiden Wählergruppen die Mitgliedschaft in den Ausschüssen – weil sie keinen Fraktionsstatus mehr besitzen. Zwar können die Abgeordneten an den Fraktionssitzungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht und müssen zudem Rederecht immer erst beantragen. Kaum vorstellbar, dass gestandene Stadtverordnete auf einmal in die politische Bedeutungslosigkeit fallen und dem Stadtparlament Kreativpotenzial entzogen wird. Die drei Anderen und die zwei Stadtverordneten vom BürgerBündnis werden praktisch auf eine Stufe mit dem rechtsextremen Günther Schwemmer von der DVU gestellt. Dass Schwemmer in den vergangenen Jahren als Stadtverordneter ausgegrenzt war und auch wurde, war richtig. Zumal er regelrecht faul war. Doch Die Andere und das BürgerBündnis waren immer eine Bereicherung. Der Weg eines Zusammenschlusses beider, um Fraktionsstärke zu erlangen, wäre kaum vermittelbar – so wie schon der Zusammenschluss von FDP und Familienpartei fragwürdig erscheint. Also bleibt nur der Klageweg. Nach dem Scheitern von Die Andere vor Gericht, soll nun die Stadt selbst klagen. Der entsprechende Antrag von Die Andere braucht die Unterstützung aller Fraktionen. Es geht um die politische Kultur und um die Umsetzung des Wählerauftrags, Politik zu gestalten. Das muss dann auch möglich gemacht werden.

Michael Erbach

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