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Landeshauptstadt: Polizei klärt über Kamera-Einsatz bei Demo auf

Die Aktion sorgte bei Teilnehmern der NPD-Gegenkundgebung am Schlaatz vor einigen Tagen für Verwunderung: Die ganze Zeit über zeigte in ihre Richtung eine Kamera, befestigt auf einem Stativ – und daneben stand ein Polizist, der das Gerät bediente. Nun hat die Polizei den Einsatz auf PNN-Anfrage erklärt.

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Die Aktion sorgte bei Teilnehmern der NPD-Gegenkundgebung am Schlaatz vor einigen Tagen für Verwunderung: Die ganze Zeit über zeigte in ihre Richtung eine Kamera, befestigt auf einem Stativ – und daneben stand ein Polizist, der das Gerät bediente. Nun hat die Polizei den Einsatz auf PNN-Anfrage erklärt. „Die Kamera wurde zum Zweck der Beweissicherung bereitgehalten“, sagte Polizeisprecherin Ingrid Schwarz. Das akkubetriebene Gerät hätte eingesetzt werden sollen, wenn es aus einer der beiden Versammlungen heraus zu Straftaten gekommen wäre. Dies sei nicht der Fall gewesen, daher seien auch keine Aufnahmen gefertigt worden, so Schwarz. Zugleich verwies sie darauf, dass laut geltender Rechtsprechung Übersichtsaufnahmen angefertigt werden dürften, da Grundrechte der Teilnehmer nicht beeinträchtigt würden. Laut dem Versammlungsgesetz sind Aufzeichnungen von Kundgebungen nur erlaubt, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“.

Zuletzt hatte im benachbarten Berlin die Große Koalition gegen den Protest der drei Oppositionsparteien ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das der Polizei erlaubt, Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen aus Hubschraubern oder von Dächern anzufertigen und diese live ins Präsidium zu senden. HK

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