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Landeshauptstadt: Polizist freigesprochen

Richterin: Körperverletzung im Amt nicht beweisbar

Stand:

Der Vorwurf wog schwer: Ein Polizist soll einen betrunkenen Mann in einer Ausnüchterungszelle grundlos geschlagen haben. Darum ging es am Mittwoch bei einem Prozess am Potsdamer Amtsgericht – der aus Mangel an Beweisen mit einem Freispruch für den 54 Jahre alten Beamten endete. Er hatte sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten müssen.

Es ging um einen Vorfall vom 17. Juni 2012 im Polizeirevier in der Henning- von-Tresckow-Straße. Wie ein 43 Jahre alter Mann vor Gericht schilderte, sei er von dem angeklagten Polizisten – nach mehrmaligem Klingeln, um auf die Toilette gehen zu dürfen – auf eine Pritsche in der Zelle geschubst worden. Kurz darauf soll der Polizist ihm ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch habe er ein Hämatom unter dem Auge erlitten. Der Polizist beteuerte vor Gericht jedoch seine Unschuld. Es stimme zwar, dass er den betrunkenen Mann auf die Pritsche gebracht hätte und dabei auch gröber geworden sei. Doch habe er den Mann nicht geschlagen, so der angeklagte Beamte. Ein weiterer Polizist sagte als Zeuge aus, sowohl sein Kollege als auch der betrunkene Mann seien aufgebracht gewesen. Weiterhin schloss der Zeuge nicht aus, dass sich der 43-Jährige die Verletzung im Gesicht selbst zugefügt haben könnte.

Richterin Christine Rühl begründete den Freispruch am Ende damit, dass sie nicht zu hundert Prozent sagen könne, dass der Angeklagte schuldig sei. Unter anderem sei die Beweislage rund um die Verletzung mangelhaft, da kein Gutachten erstellt wurde. Bei einer Verurteilung hätte dem Polizisten eine Disziplinarstrafe gedroht – bis hin zur Aberkennung seines Beamtenstatus.luk

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