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Aus dem GERICHTSSAAL: Polizist im Verfolgungswahn

Kradfahrer nach Abdrängen gestürzt und verletzt

Stand:

Ein Polizeibeamter in Zivil ärgert sich in seiner Freizeit über einen Motorradfahrer, der sich in der Hegelallee falsch einordnet. Er verfolgt den Mann am 8. November 2006 gegen 15 Uhr mit seinem Skoda, drängt ihn an der Französischen Kirche nach rechts ab, um ihn zum Anhalten zu zwingen. Der Zweiradfahrer stürzt, erleidet unter anderem einen Trümmerbruch am linken Fuß, ist zweieinhalb Monate arbeitsunfähig. Vier Wochen Rehabilitation schließen sich an. Gestern wurde Bernd B.* (52) vom Amtsgericht wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung sowie fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 70 Euro (insgesamt 4900 Euro) und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Mit dieser Sanktion kam der Streifenpolizist gut weg, findet sie doch keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Er gilt also weiterhin als nicht vorbestraft.

„Ich wollte den Motorradfahrer auf seine Ordnungswidrigkeit hinweisen“, berichtet Bernd B. Dazu habe er sich selbst in den Dienst versetzt (was legitim ist), ihm beim Ampelstopp seinen Dienstausweis präsentiert und ihn aufgefordert, rechts heranzufahren. Doch der Mann habe seiner Kawasaki die Zügel gegeben, ihn gar rechts überholt. „Das konnte nicht sein“, grollt der füllige Ordnungshüter auf der Anklagebank. In der Hebbelstraße habe er sich dann vor ihn gesetzt. „Ich wollte ihn nicht abdrängen. Er sollte nur anhalten“, beteuert er. „Aber auf einmal knallte es.“ Das Unfallopfer, ein inzwischen 53-jähriger Arzt, versichert im Zeugenstand. „Ich habe das Auto des Angeklagten erst an der Kreuzung Gutenberg-/Hebbelstraße wahrgenommen. In Höhe der Französischen Kirche rammte es mich und ich landete in der Wiese. Mein linkes Bein war unter dem Motorrad eingeklemmt. Benzin lief aus. “ Während Passanten ihn befreiten, habe der Angeklagte seine Dienstmarke geschwenkt, dann Kollegen und den Notarzt alarmiert.

Ein zum Unfallort gerufener Polizeibeamter betont: „Der Angeklagte hat gesagt, er wollte die Fahrrinne verengen, um den Motorradfahrer zum Anhalten zu zwingen.“ Sein Kollege bestätigt: „Er hat zugegeben, ihm den Weg abgeschnitten zu haben. “ Clemens C.* (23) sah den Angeklagten erst wild hinter dem Steuer seines Skoda gestikulieren, beobachte danach, wie der Angeklagte den Kradfahrer bedrängte. „Er nietete ihn regelrecht um“, so der künftige Stadtplaner. „Um das Fehlverhalten des Motorradfahrers zu ahnden, hätte es gereicht, sich das Kennzeichen zu notieren“, betont die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Amtsrichter Thomas Lange führt aus: „Der Angeklagte hatte keine Hemmungen, seinen Willen zur Klärung einer Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat durchzusetzen.“ (*Namen geändert.) Hoga

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