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Aus dem GERICHTSSAAL: Polizist mit Argusaugen

In der Nacht des 21. Juni wurde Frank F.

Stand:

In der Nacht des 21. Juni wurde Frank F.* (48) in der Potsdamer Straße nach einer Alkoholfahrt von der Polizei gestellt. Nur zwei Monate später muss er sich im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten. Der Potsdamer bestreitet, selbst am Steuer seines Toyota gesessen zu haben, schiebt einem Angelfreund den Schwarzen Peter zu. Die Beamten ließen allerdings nur Frank F. pusten, fuhren ihn anschließend zur Blutprobe. Die wies eine Stunde später noch 1,38 Promille auf. Der Führerschein wurde sichergestellt. „Die Polizisten hatten sich von Anfang an auf mich eingeschossen“, beschwert sich der Angeklagte. „Ich steige nichtsahnend aus, will das Tor zum Grundstück aufschließen, da stürzen die sich gleich auf mich. Ich wusste überhaupt nicht mehr, was Phase war.“ „Laut Aktenlage sollen die vorbeifahrenden Polizisten eindeutig Sie am Lenkrad erkannt haben“, gibt Richterin Kerstin Nitsche zu bedenken. „Mein Mandant ist nicht gefahren“, kontert der Verteidiger. „Er saß auf dem Beifahrersitz.“

„Der mit drei Personen besetzte Toyota fuhr mit Fernlicht. Deshalb entschlossen wir uns, den Fahrer zu kontrollieren“, berichtet der Polizeibeamte Hagen H.* (45). „Wir versuchten, ihn zu stoppen. Aber er reagierte nicht. Dann schalteten wir das Blaulicht ein und setzten uns vor ihn. Daraufhin bog er in die Potsdamer Straße ab.“ Bei ihrem Eintreffen habe der Wagen vor einer Grundstückseinfahrt gestanden. Der Angeklagte sei gerade an der Fahrerseite ausgestiegen. Sein Sohn, der das Auto bereits verlassen hatte, beteuerte sofort, der Vater sei nicht gefahren. „Ich bezweifle, dass der Polizeizeuge meinen Mandanten eindeutig erkannt hat“, interveniert der Verteidiger. „Er fuhr den Funkstreifenwagen, musste sich auf die Straße konzentrieren. Später sagte er dann, er habe einen älteren Herrn am Steuer bemerkt.“ Hagen H. auf dem Zeugenstuhl stellt klar: „Mein Beifahrer konnte intensiv in das Auto schauen. Er ist sich hundertprozentig sicher, dass Frank F. gefahren ist.“

„Bei unserem Eintreffen stand der Sohn des Angeklagten an der Fahrerseite des Toyota. Ich hatte den Eindruck, er wolle verschleiern, dass sein Vater soeben durch diese Tür ausgestiegen war“, erinnert sich der Polizeibeamte Alexander A.* (33). „Wäre die Situation unklar für uns gewesen, hätten wir alle drei stark Angetrunken zur Blutprobe gebracht.“ So traf es allein Frank F. Der Verteidiger bittet um eine Pause. Auf dem Gerichtsflur spricht er angeregt mit dem Mandanten. Der erklärt anschließend kleinlaut. „Ich bin doch gefahren.“ Das Urteil: 900 Euro Geldstrafe wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr sowie eine Sperre für die Fahrerlaubnis von noch acht Monaten. (*Namen geändert.) Hoga

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