Aus dem GERICHTSSAAL: Polizist mit Lust auf Joints
Markus M.* (31) ist Polizeibeamter außer Dienst.
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Markus M.* (31) ist Polizeibeamter außer Dienst. Er wurde im Oktober 2008 vom Amtsgericht Cottbus wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt, die bereits rechtskräftig ist. Deshalb muss er gegen seinen Kollegen Alexander A.* (30) aussagen, auch wenn er ihn damit belastet. Der Kriminalkommissar aus Potsdam sitzt wegen unerlaubten Besitzes von Marihuana auf der Anklagebank. Er schweigt zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sich zwischen August 2006 und Mai 2007 alle drei bis vier Monate jeweils 15 bis 18 Gramm Rauschgift von Markus M. verschafft zu haben. Dessen Angaben im Zeugenstand sind ziemlich konfus. Amtsrichterin Birgit von Bülow mutmaßt, das Hirn des jungen Mannes habe durch jahrelangen Drogenkonsum Schaden erlitten. Nur durch geduldiges Nachhaken gelingt es ihr, die mutmaßlichen Transaktionen nachzuvollziehen.
„Ich habe damals so viel von dem Zeug an alle möglichen Leute verkauft“, erzählt Markus M., der seinen ersten Joint mit 16 Jahren rauchte. „Seit 1998 habe ich dann regelmäßig Cannabisprodukte konsumiert, später kamen chemische Drogen dazu“, berichtet der Absolvent der Polizeihochschule Basdorf. Alexander A. besuchte die Schule zur selben Zeit. Als beide Männer 2001 in den Polizeidienst übernommen wurden – Alexander A. in Potsdam, Markus M. in Cottbus – setzte sich die Freundschaft fort. Irgendwann habe Alexander ihn gefragt, ob er ihm nicht auch ein bisschen „Stoff“ besorgen könne. Die in der Anklage aufgelisteten Mengen könnten schon hinkommen, glaubt Markus M. Meist sei Alexander A. in der fraglichen Zeit mit seinem Auto mal schnell Richtung Cottbus gefahren, wo er ihm an einer Tankstelle ein kleines Tütchen Marihuana für 50 Euro oder ein größeres für 100 Euro überreichte. Zwei- oder dreimal sei er auch in der Wohnung des Potsdamers gewesen. Inzwischen habe er eine Entgiftung hinter sich, sei bis heute clean. Während seines eigenen Prozesses habe er eine Lebensbeichte abgelegt, bei der er auch die Namen seiner Dealer nannte, so der Zeuge.
Der Tatbeitrag des Angeklagten sei nicht so groß, dass er dafür verurteilt werden müsse, befand die Vorsitzende nach Abschluss der Beweisaufnahme und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 3800 Euro (zwei Monatsgehälter) ein. (*Namen geändert.) Hoga
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