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Aus dem GERICHTSSAAL: Polizist soll Dieb mit Daten versorgt haben 53-Jähriger spricht von Freundschaftsdienst

Eigentlich wollte Jürgen J.* der Tochter seines besten Freundes nur einen Gefallen tun.

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Eigentlich wollte Jürgen J.* der Tochter seines besten Freundes nur einen Gefallen tun. Katja K.* gaukelte dem Polizeibeamten im gehobenen Dienst vor, sie würde die Adressen säumiger Kunden ihres Autodesign-Unternehmens benötigen, um Forderungen geltend zu machen. Der Kriminalist missbrauchte seinen Dienstcomputer, um die entsprechenden Daten beim Kraftfahrzeugbundesamt oder dem Einwohnermeldeamt zu erlangen. Tatsächlich übermittelte die junge Frau die ausgespähten Namen und Adressen – es handelte sich ausschließlich um Porsche-Besitzer – absprachegemäß an den vielfach vorbestraften „Autoschrauber“ Norbert N.* Dessen Intention war es, die Nobelkarossen, von denen ihm lediglich die Kennzeichen bekannt waren, zu stehlen.

Das Amtsgericht verurteilte Jürgen J. bereits im Dezember 2011 wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 7200 Euro. Sein Dienstherr suspendierte ihn mit sofortiger Wirkung, kürzte seine Bezüge um 20 Prozent. Norbert N. und Katja K. erhielten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat Geldstrafen von 1200 und 300 Euro. Die Angeklagten legten gegen die ihrer Meinung nach zu harten Sanktionen Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Sie empfand das Urteil der 1. Instanz als zu mild.

„Als Katja mich auf die Daten ansprach, hatte ich schon Bedenken. Ich habe mich breitschlagen lassen, weil ihr Vater und sie mir sehr nahestehen“, erklärte Jürgen J. (53) während der Berufungsverhandlung vor der 7. Kleinen Strafkammer des Landgerichts. Er bereue sehr, was er getan habe.

„Ich hätte nie geglaubt, dass Norbert die Daten wollte, um Autos zu klauen“, ließ Katja K. (27) über ihren Anwalt verlauten. Da sie ein bisschen in den Kfz-Mechaniker verliebt gewesen sei, ihm irgendwie imponieren wollte, habe sie Jürgen J. eine Lügengeschichte aufgetischt. Der habe sie gewarnt, kein Schindluder mit den Daten zu treiben. Später habe sie ihm gebeichtet, „Scheiße gebaut“ zu haben. Norbert N. (38) versicherte vor der 2. Instanz: „Ich habe nicht gewusst, dass ein Polizeibeamter für die Informationen angezapft werden soll.“ Er habe darauf vertraut, dass Katja K. „schon ihre Drähte“ habe.

Ursprünglich ermittelte die Staatsanwaltschaft auch wegen Bestechlichkeit gegen Jürgen J. Sie warf ihm vor, den Mitangeklagten Norbert N. telefonisch vor einer geplanten Durchsuchung seiner Wohn- und Werkstatträume gewarnt zu haben. Als Gegenleistung soll der Mechaniker den VW Polo, der dem Sohn des Polizisten gehörte, kostenlos repariert haben. Das bestritt Jürgen J. Das Amtsgericht sprach ihn von diesem Vorwurf frei. In der Berufungsverhandlung ging es erneut um die vermeintliche Bestechlichkeit des Beamten. Jürgen J. versicherte, den Reparaturpreis von 600 Euro bar bezahlt zu haben. Allerdings sei ihm klar gewesen, dass die Arbeit „schwarz erfolgt“ sei. Keinesfalls habe er Norbert N. über die drohende Hausdurchsuchung in Kenntnis gesetzt.

Die Verhandlung wird am 18. Juni fortgesetzt. (*Namen geändert.) Hoga

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