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Aus dem GERICHTSSAAL: Polizist verriet Geheimnisse – Geldstrafe Gericht verwarf Berufung des beurlaubten Beamten

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße für Jürgen J.* (53).

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Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße für Jürgen J.* (53). Auch während der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht rückte die Anklagebehörde nicht von ihren Vorwürfen der Verletzung von Dienstgeheimnissen, Bestechlichkeit und versuchter Strafvereitelung gegen den suspendierten Polizeibeamten im gehobenen Dienst ab. Die 7. Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Axel Gerlach verurteilte den Familienvater am Dienstag allerdings „nur“ wegen fahrlässigen Geheimnisverrats zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Sein vermeintlicher Mittäter Norbert N.* (38) wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat freigesprochen, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die angezapfte Quelle kannte. Das Verfahren gegen Katja K.* (27) wurde gegen eine Geldauflage von 300 Euro eingestellt. Ihr Tatbeitrag sei ein einmaliges Fehlverhalten. Das Gericht wolle der nun in einer Sicherheitsfirma Tätigen nicht ihre berufliche Zukunft verbauen.

Im Jahr 2007 gaukelte Katja K. – sie betrieb damals eine Autodesign-Firma – dem Polizeibeamten Jürgen J. vor, Daten von säumigen Kunden zu benötigen. Dieser wollte der Tochter seines besten Freundes einen Gefallen tun. Er zapfte mit seinem Dienstcomputer polizeiinterne Systeme an, übermittelte der jungen Frau weitaus mehr Daten, als sie gebraucht hätte. Dass Katja K. die Informationen anschließend an den vielfach vorbestraften Autodieb Norbert N. weitergab, habe er nicht gewusst, beteuerte der Polizist.

Norbert N. betrieb zu jener Zeit eine illegale „Schrauberwerkstatt“ im Potsdamer Umland. In ihr lackierte er die von einer Bande in Berlin gestohlenen Porsche um oder zerlegte sie in ihre Einzelteile. Besonders angetan hatte es ihm ein hochmotorisiertes Gefährt, von dem er lediglich das Kennzeichen kannte. Katja K. ergänzte dieses Wissen mit der Adresse des Halters und sämtlichen Kfz-Daten. Allerdings nur einmal, den zweiten Zettel mit Details weiterer Fahrzeuge vernichtete sie.

Das Amtsgericht verurteilte Norbert N. und Katja K. im Dezember 2011 zu Geldstrafen von 1200 bzw. 300 Euro. Polizist Jürgen J. erhielt eine Geldstrafe von 7200 Euro. Die Angeklagten gingen gegen die Höhe der Strafe in Berufung, ebenso die Staatsanwaltschaft. Aus ihrer Sicht war die Entscheidung zu mild. Das Landgericht verwarf die Berufung. Es minderte allerdings die Tagessatzhöhe des Polizeibeamten, da sich dessen Einkommen durch die Suspendierung erheblich verringerte. Die Jürgen J. ursprünglich auch zur Last gelegten Vorwürfe der Bestechlichkeit sowie der versuchten Strafvereitelung ließen sich nicht erhärten. Es könne ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er den Mitangeklagten Norbert N. im Jahr 2008 telefonisch vor einer geplanten Durchsuchung seiner Wohn- und Werkstatträume gewarnt habe. Auch sei nicht belegt, dass der Autoschrauber im Gegenzug den VW Polo des Sohnes des Beamten besonders kostengünstig repariert habe, so Gerlach. (*Namen geändert.) Hoga

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