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Landeshauptstadt: Polizistenauge statt Blitzer

Der Polizist stoppt den Autofahrer: „Sie sind zu schnell gefahren, hier ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt“, sagt er. 15 Euro Verwarngeld koste das.

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Der Polizist stoppt den Autofahrer: „Sie sind zu schnell gefahren, hier ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt“, sagt er. 15 Euro Verwarngeld koste das. Der Angehaltene fragt: „Wie viel bin ich denn zu schnell gefahren?“ „Weiß ich nicht“, antwortet der Polizist, „Aber Sie waren zu schnell, das habe ich per Augenmaß entschieden.“ Genau das ist vergangene Woche einem Potsdamer Autofahrer abends am Neuen Markt passiert, der darauf ein wenig verwundert bei den PNN anrief. Darf ein Polizist nur mit den Augen entscheiden, ob jemand zu schnell fährt?

Darf er, erklärt Polizeisprecher Mario Heinemann. Ein Polizist könne zu jeder Zeit eine Verkehrskontrolle durchführen. Ein Lasergerät oder ein anderes Instrument zum Geschwindigkeitsmessen brauche er dazu nicht. Gerade in Zonen, in denen Schrittgeschwindigkeit herrscht – wie am Neuen Markt – biete sich die Kontrolle per Augenmaß an. Denn je langsamer das Auto fahre, desto leichter sei der Vergleich. „Wenn es einen Fußgänger überholt, weiß man ja im Prinzip schon, dass es sich schneller als in Schrittgeschwindigkeit bewegt“, sagt Mario Heinemann. Schrittgeschwindigkeit, das bedeutet laut Straßenverkehrsordnung vier bis sieben Kilometer pro Stunde. Ob jemand 50 oder 70 Kilometer pro Stunde fahre, sei viel schwieriger einzuschätzen. Darum werde man kaum Polizisten treffen, die auf normalem Hauptstraßen den Verkehr ohne Messgeräte kontrollieren.

Auch das Verwarngeld habe sein Kollege zu Recht verlangt, sagt Heinemann. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von einem bis zehn Kilometern pro Stunde dürfe die Polizei dieses fordern. Der Potsdamer Autofahrer hat es trotzdem erst einmal nicht bezahlt. Er hofft, dass er es auch nicht muss. So richtig mag er es nicht glauben, dass er zu schnell gefahren sein soll. Das könne der Polizist ja gar nicht beweisen. Muss er auch nicht, sagt Richter Wolfgang Peters vom Amtsgericht. Denn der Polizist sei Zeuge und Zeugenaussagen gelten vor Gericht als Beweismittel. Genauso funktioniere es, wenn jemand beim Fahren telefoniert oder sich nicht anschnallt. Wenn der Polizist den Vorfall vor Gericht glaubhaft darstellen kann, habe der Autofahrer kein Chance, seine 15 Euro zu behalten.just

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